29.09.2025© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September 2025, Seite 470

UPDATE: Verbrennerverbot und Autobahn-Tempolimit

Verbrennerverbot und Autobahn-Tempolimit

Die Autolobby wird mit den Versprechungen, das ab 1. Januar 2035 geltende Verbrennerverbot „energisch anzufechten“ und ein allgemeines Tempolimit für Autobahnen nachdrücklich zu bekämpfen, der deutschen Automobilindustrie nicht aus der Krise helfen. Die Märkte in Amerika und Asien und wo immer auf der Welt beeindrucken solche Sprüche nicht.

Und der Binnenmarkt sieht so aus: Weit mehr als die Hälfte der deutschen Autofahrer ist für ein allgemeines Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen. Ein Großteil der Deutschen hat längst begriffen, dass die Elektrifizierung des Autos im Sinne von rein batteriebetriebenen Pkw, sog. BEV, unumkehrbar ist. Eine relativ kleine Gruppe setzt noch auf Verbrenner, die dank synthetischer Kraftstoffe kein Treibhausgas ausstoßen. Dieses Hobby wird niemand groß stören, allerdings ist die Herstellung der sog. E-Fuels ein teurer Umweg: Sie werden unter hohem Energieaufwand aus Wasserstoff gewonnen. Dabei ist der Wirkungsgrad erbärmlich. Laut ADAC kann man mit dem Strom einer Windkraftanlage von drei Megawatt Leistung 1.600 E-Autos laden, aber nur 250 Verbrenner mit E-Fuels betanken.

Der Wandel ist voll im Gange. Das zeigen die Zahlen des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA) für das erste Halbjahr 2025. Danach gab es in diesem Zeitraum bei Neuzulassungen von Elektro-Pkw (BEV) einen Höchstwert. Die Zulassungszahlen übertrafen zur Mitte des Jahres mit insgesamt mehr als 250.000 Fahrzeugen nicht nur den gesamten Vorjahreswert (184.125), sondern auch das bisher zulassungsstärkste Jahr 2023. Insgesamt fielen damit 17,7 % der Neuzulassungen auf Elektro-Pkw (BEV). In Bayern wurden mit 50.714 die meisten BEV-Neuzulassungen registriert, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 50.558 Einheiten und Baden-Württemberg mit 38.699 fabrikneuen Elektro-Pkw (BEV).

Die Fahrschulen waren schon oft Trendsetter. Vor vielen Jahren waren Fahrschulwagen die ersten Pkw, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein mussten. Damals gab es im Berufsstand nur einige neunmalkluge Gegner, die u.a. behaupteten, ein angegurteter Fahrlehrer sei bei drohenden Crashs nicht in der Lage, rechtzeitig einzugreifen. Manche wollten gegen den Gurt im Fahrschulauto sogar prozessieren und dafür den Fahrlehrerverband als Prozesspartei einspannen. Das ist ihnen nicht gelungen. Und als der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg Ende der 70er Jahre angesichts hoher Unfallzahlen bei Mofa-Fahrern darauf drängte, die Mofa-Ausbildung in die Hände der Fahrschulen zu geben, gab es Widersacher in den eigenen Reihen, die sogar das Verwaltungsgericht bemühten. Auch das half nichts. Ein groß angelegter Modellversuch in Baden-Württemberg bewies mit harten Zahlen, dass professionelle Ausbildung der Mofa-Aspiranten das Unfallgeschehen auch in diesem Sektor entscheidend mindern kann. Bald danach erließ das Bundesverkehrsministerium die sog. Mofa-Verordnung, die im Wesentlichen noch heute gilt. Damit verlasse ich die Vergangenheit, obwohl ich über Fahrschulen als Trendsetter noch mehr Positives berichten könnte.

Heute würde ich mir wünschen, dass Fahrschulen in weit höherem Maße als bisher auf das BEV, also das rein batteriebetriebene Auto setzen. Fahrschulen können den durch die jüngsten Zahlen des KBA aufgezeigten Trend deutlich verstärken, indem sie das BEV als ihr wichtigstes Handwerkszeug für die nahe Zukunft betrachten.

Es sind viele kleine Dinge des Alltags, mit denen jeder Einzelne zum Schutz unseres Klimas beitragen kann. Eine umweltaktive Spende für das Pflanzen eines Baumes irgendwo in der Welt ist sicher eine gute Tat, aber das BEV hat, jedenfalls lokal, eine weit höhere Wirkung, denn es belastet uns nicht mit giftigen Abgasen. GLH

 

 


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