21.10.2025Bild: Lemonsoup14/Canva

Statement des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. zu: Vorschläge von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder zur Reform der Fahrschülerausbildung

Die am 16.10.2025 veröffentlichten Vorschläge von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder zur Reform der Fahrschülerausbildung haben nicht nur in der Fahrlehrerschaft, sondern auch in der Öffentlichkeit heftige Reaktionen nach sich gezogen. In Folge der seit Monaten in den Medien geführten Diskussionen über die Preise und Kosten für die Fahrausbildung, hat das Bundesverkehrsministerium (BMV) Vorschläge entwickelt, die – falls sie umgesetzt würden – zu heftigen Veränderungen im Fahrschulmarkt führen würden. Dabei droht – letztlich nur von dem Ziel geleitet, den Führerschein „billiger“ zu machen – die Verkehrssicherheit vollkommen unter die Räder zu kommen.

 

Allein schon die Ankündigung „der Führerschein soll billiger werden“ zeigt bereits erste negative Auswirkungen auf das Verbraucherverhalten, da erste potenzielle Fahrschüler bzw. deren Eltern, ankündigen, abzuwarten und den geplanten Erwerb des Führerscheins erst einmal zu verschieben.

 

Nachdem das BMV die Diskussion eröffnet hat, möchten wir zu den vorgebrachten Themen Stellung nehmen und unsere Sicht der Dinge an dieser Stelle ebenfalls öffentlich darlegen.

 

Wir gehen davon aus, dass die aktuellen Vorschläge des BMV lediglich eine Gesprächsgrundlage darstellen und nun das Gespräch mit allen Beteiligten gesucht wird, um die bestmögliche Lösung der Themen zu erreichen.

 

Unsere Positionen zu den einzelnen Vorschlägen:

Zu 1. Theoretische Fahrausbildung

Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll entfallen.

Die Vermittlung des theoretischen Wissens soll vollständig digital, z. B. per App, ermöglicht werden.

Vorgaben zu Schulungsräumen und Unterrichtsstruktur sollen entfallen.

Der Fragenkatalog für die Theorieprüfung soll um ein Drittel reduziert werden – mit dem erklärten Fokus auf Verkehrssicherheit.

 

Unsere Einschätzung:
Die Idee, Lernprozesse zu flexibilisieren, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Jedoch kann aus unserer Sicht Verkehrserziehung nicht allein über digitale Angebote vermittelt werden. Gerade die pädagogische Vermittlung durch qualifizierte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer im diskursiven Theorieunterricht vor Ort bleibt zentral, um verantwortungsvolles Verkehrsverhalten zu fördern. Hier ist aus unserer Sicht eine differenzierte Diskussion im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens notwendig.

Unstrittig ist hingegen, dass es sinnvoll ist, den Fragenkatalog für die theoretische Prüfung zu entrümpeln, die Behördensprache der Fragen zu vereinfachen und die Anzahl der Fragen deutlich zu reduzieren.

 

Zu 2. Praktische Fahrausbildung

Der Einsatz von Simulatoren soll erweitert werden, z. B. für das Erlernen des Schaltwagen-Fahrens. Die verpflichtenden Sonderfahrten sollen reduziert und teilweise im Simulator durchgeführt werden können. Die Dauer der praktischen Prüfung soll auf das EU-Mindestmaß von 25 Minuten reduziert werden. Dokumentationspflichten und bürokratische Vorgaben sollen vereinfacht, digitale Fortbildungsangebote für Fahrlehrkräfte ermöglicht werden. Zudem wird geprüft, ob künftig auch Laien (z. B. Angehörige) in die Ausbildung eingebunden werden könnten.

 

Unsere Einschätzung:
Die vorgeschlagenen Maßnahmen greifen tief in die praktische Ausbildungsstruktur ein. Hier gilt es, Qualität und Sicherheit auch unter veränderten Rahmenbedingungen zu sichern.

Vor allem lehnen wir die sogenannte „Laienausbildung“ – besonders hinsichtlich fehlender Ausbildungsqualität und pädagogischer Verantwortung – im Interesse der Verkehrssicherheit entschieden ab. Nicht ohne Grund wurde in Deutschland bereits 1986 die Laienausbildung abgeschafft.

Simulatoren können die praktische Ausbildung zwar sinnvoll ergänzen, aber die Ausbildung im realen Straßenverkehr nicht ersetzen. Die Durchführung von Sonderfahrten im Simulator anstatt im Realverkehr geht an der Verkehrsrealität weitgehend vorbei. Sinnvoll dürfte es hingegen sein, den Erwerb der sogenannten Schaltkompetenz zumindest teilweise auf einem Simulator zu erlauben.

 

Zu 3. Preistransparenz

Fahrschulen sollen künftig ihre Preise sowie Durchfallquoten online vergleichbar machen müssen.

 

Unsere Einschätzung:

Ein transparenter Markt kann grundsätzlich Vertrauen schaffen – vorausgesetzt, die Vergleichbarkeit erfolgt fair und unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede sowie objektiver Qualitätskriterien. Gegen die Verpflichtung der Fahrschule ihre Preise online zugänglich machen zu müssen, ist deshalb nichts einzuwenden.

Die Pflicht zur Veröffentlichung der Bestehens-Quoten sollte jedoch dringend überdacht werden. Hinsichtlich unterschiedlicher Gebiete (Großstadt/Kleinstadt/Land) und der jeweiligen Klientel der Fahrschulen (Schüler/Abiturienten vs. Jugendliche aus sozialen Brennpunkten oder aus Regionen mit hohem Migrantenanteil) sind die Voraussetzungen, die Prüfung auf Anhieb zu bestehen nicht oder zumindest nur schwer vergleichbar.

Pressemitteilung im PDF-Format 

 

Mehr zum Thema: PM der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF)PM des FLVBW im PDF-Format,  PM des Bundesverkehrsministers

 

Bild: Lemonsoup14/Canva


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