28.01.2026© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar 2026, Seite 19

Bundesgesetzblatt: Verlängerte Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw

Viertes Gesetz zur Änderung des Mautrechts

 

Das Vierte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften vom 01.12.2025 wurde im Bundesgesetzblatt I unter Nummer 295 am 01.12.2025 verkündet. Das Gesetz enthält 5 Artikel und trat im Wesentlichen am 01.12.2025 in Kraft. Besonders wichtige Teile des Gesetzes sind

  • die Verlängerung der Mautbefreiung für batterieelektrische Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzelle bis zum 30. Juni 2031 und
  • die Einführung einer teilautomatisierten Erfassung (Verbesserung der Digitalisierung der Mauterhebung).

Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. können das Gesetz hier herunterladen.
 

 


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