28.01.2026© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar 2026, Seite 6

UPDATE: Der KI-Hype / Digitale Theorie - basta

Der KI-Hype

Künstliche Intelligenz hat binnen weniger Jahre eine Faszination erreicht, die tief in unsere Gesellschaft hineinwirkt. In der öffentlichen Diskussion löst KI neben großer Begeisterung immer auch Skepsis und Furcht aus. Die Angst gipfelt in den Fragen: Wird sich die KI klammheimlich zu einem Wesen entwickeln, das die Menschheit hasst? Das uns eines Tages den eigenen Willen raubt, uns manipuliert, uns gar alle umbringt? Zu solchen Szenarien reichen sich Verschwörungstheoretiker gern die Hand.

Auf der anderen Seite findet man oft einen fast schon religiösen Glauben an die der KI innewohnenden Kräfte für epochalen zivilisatorischen Fortschritt.

Steckt in den heute schon bekannten, den Menschen nützlichen KI-Anwendungen die Fähigkeit, ohne Zutun des Menschen eigenes Denken und Erfinden zu generieren? KI kann vielfältig nützlich sein, aber KI hat keine eigene Intelligenz. Was der Mensch nicht einbringt, ist auch nicht drin. KI ist per se neutral, also weder gut noch böse. Natürlich können mittels KI schwer zu detektierende Fake News und anderer Unfug verbreitet werden, aber die Urheber sind Menschen, nicht die KI. Das bedeutet nicht, KI-Programme seien nicht lernfähig. Auf dem Sektor der Sprachmodelle wie ChatGPT, iMyFone ChatArt usw. konnten wir in den letzten Jahren erstaunliche Lernfortschritte ausmachen, die den Entwicklern zuzuschreiben sind. Doch hundertprozentiges Vertrauen in die Richtigkeit der Outputs dieser Programme wäre leichtsinnig. Ein Beispiel:

Ein User schilderte einem Sprachmodell in exakten Einzelheiten (Ort, Datum, Uhrzeit usw.) einen Verkehrsunfall mit schwerer Körperverletzung und bat um Antwort, bei welchem Gericht der Fall anhängig sei. Die Antwort kam schnell und nannte ein Oberlandesgericht. Weitere Nachforschung ergab, dass dieser Fall dem genannten OLG nie vorgelegen hatte.

Zweifel am Output von KI-Anwendungen sind angebracht. Wer sich z.B. beim Verfassen von Schriftsätzen der Hilfe eines KI-Portals bedient, sollte besonders kritisch Korrektur lesen; dabei ist vor allem auf Wortbedeutung und Stil zu achten. Professoraler Stil passt nicht zu jedem Verfasser. Auch für KI-Übersetzungen in eine andere Sprache kann die Hilfe eines guten Diktionärs erstaunliche Differenzen auftun.

Im Übrigen bedarf KI einer abgewogenen staatlichen Aufsicht. Australien hat hierzu vor kurzem ein sehr modernes Gesetz in Kraft gesetzt, das der Nutzung von KI wie auch dem Schutz vor KI-Missbrauch dienen soll. Unter anderem verbietet es Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Nutzung stark KI-unterstützter sozialer Medien wie TikTok, Facebook, Instagram und andere. Ob dieses Verbot die Jungen gegen schädliche Einflüsse von außen schützen wird, werden wir voraussichtlich nicht in Bälde erfahren. GLH

 

Digitale Theorie - basta

Die Pflicht, am Präsenzunterricht einer Fahrschule teilzunehmen, soll für Fahrschüler entfallen. Sie sollen sich das für Führer von Kraftfahrzeugen erforderliche Wissen „vollständig“ digital aneignen. So u.a. das Eckpunktepapier von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder vom 16.10.2025. Herr Schnieder ist gelernter Jurist. Advokaten entwickeln gelegentlich hanebüchene Ideen, vor allem, wenn sie sich auf das für sie fremde Gebiet der Pädagogik begeben. Das ist nichts Neues. Schon mancher rechtlich gebildete Ministeriale musste nach unüberlegten Vorstößen in die Welt des Lehrens und Lernens zum geordneten Rückzug blasen, um weiterhin einigermaßen ernstgenommen zu werden. Seit Corona weiß man, dass für den Stoff, der Fahrschülern zu vermitteln ist, digitaler Unterricht allein nicht ausreicht. Präsenzunterricht fördert die Interaktion der Gruppe, führt zu regem Austausch und erleichtert das kooperative Lernen und Begreifen. Es wäre gut, wenn der Minister vor weiteren Schnellschüssen zur Fahrausbildung kompetenten pädagogischen Rat einholte. GLH

 


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