
UPDATE: Bürokratie-Abbau / Neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge
Bürokratie-Abbau
Ein anderes Wort für Bürokratie ist Verwaltungswesen. Gemeinwesen wie Staaten, Städte und Dörfer brauchen sachkundige Verwaltungen, also Behörden mit gut ausgebildeten, integren Mitarbeitenden, um die von der Bevölkerung erwartete Ordnung und Sicherheit gewährleisten zu können. Wenn das stimmt, weshalb ist dann Bürokratieabbau zu einem politischen Schlagwort geworden? Weil in ungezählten Fällen aus Bürokratie Bürokratismus entstanden ist – ein hinderliches, lästiges und sehr teures Übermaß an Verwaltung. Diesem Phänomen begegnen wir in Deutschland auf Schritt und Tritt. Dazu ein beredtes Beispiel.
Nach dem Tod seiner Frau, die jahrzehntelang in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hatte, beantragte der Witwer die sog. große Witwerrente. Die wurde ihm nach Einreichung seines letzten Steuerbescheids nach Kürzung wegen zu hohen Einkommens gewährt. Seitdem stellt ihm die Deutsche Rentenversicherung Bund in gewissen Abständen per Briefpost immer wieder einen neuen Rentenbescheid zu. So erhielt der Rentner im Abstand von nur 13 Tagen zwei neue Rentenbescheide. Der vom 28.11.2025 umfasst sieben doppelt bedruckte DIN-A4-Seiten und beginnt mit dem Satz: „Wir haben Ihre große Witwerrente ab 01.01.2026 neu berechnet.“ Er endet mit folgenden Sätzen: „Die innerstaatliche Rente beträgt XXX,XX Euro. Auf die innerstaatliche Rente werden XXX,XX Euro Einkommen angerechnet.“
Der zweite Rentenbescheid vom 11.12.2025 umfasst neun doppelt bedruckte Seiten und beginnt mit dem Satz: „Der bisherige Bescheid wird ab dem 01.07.2025 aufgehoben. Wir haben Ihre große Witwerrente ab dem 01.07.2025 neu berechnet.“ Und es folgen die Sätze: „Für die Zeit vom 01.07.2025 bis 31.01.2026 beträgt die Nachzahlung 2,79 EUR. Die Nachzahlung wird wegen Geringfügigkeit nicht ausbezahlt.“
Um die Anlagen zu den beiden Bescheiden zu verstehen, müsste man wahrscheinlich das sechste Sozialgesetzbuch studiert haben. Es ist unglaublich, welcher Aufwand nach Art der vordigitalen Ära hier betrieben wird. Der Rentner erhielt im Jahr 2025 drei Bescheide zur Witwerrente, die sich hinsichtlich des Betrages nur durch Peanuts unterschieden. Den Gesamtaufwand für die drei ergangenen Bescheide könnte neutral wahrscheinlich nur von einem speziellen Sachverständigen errechnet werden. Damit wird auch klar, weshalb Ministerien und große Behörden so viele freie Berater anheuern, die im Zweifel den Bürokratismus noch befeuern. GLH
Neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge
Viele Zeitgenossen halten E-Scooter für nützlich, ja geradezu ideal, um Fußwege abzukürzen. Das ist die eine Seite. Eine andere Seite ist die Gefährlichkeit und die Lästigkeit dieser Mini-Kräder im Verkehr, und oft ist es auch das hinderliche Abstellen (Parken) dieser Geräte. Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2025 einer Änderung zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zugestimmt. Wir gehen in der hier gebotenen Kürze auf die wichtigsten Änderungen ein.
- Die Verwarnungsgelder nach der BKatV werden für Führer von Elektrokleinstfahrzeugen denen von Radfahrern gleichgestellt, z. B. Fahren auf dem Gehweg oder Fahren zu zweit: 25 Euro.
- E-Scooter müssen künftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein; auch die Vorschriften über Bremsen und Beleuchtung werden verschärft.
- Kommunen erhalten mehr Rechtssicherheit, um das Parken von Sharing-E-Scootern zu regeln.
- Die Haftung von Verleihern soll eindeutiger gefasst werden, um durch E-Scooter Geschädigte angemessen abfinden zu können.
Die Änderungen waren bei Redaktionsschluss noch nicht in Kraft gesetzt. Die FahrSchulPraxis wird in der nächsten Ausgabe darüber unterrichten. GLH


