25.03.2026© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März 2026, Seite 105

EDITORIAL: Wählerstimmen gegen Verkehrssicherheit?

Liebe Leserinnen und Leser,

 

nachdem Baden-Württemberg „durch“ ist, stehen im Superwahljahr 2026 auch in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern Landtagswahlen an. Das Wahlalter wurde in Baden-Württemberg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern auf 16 Jahre gesenkt. Nach Zahlen des Statistischen Landesamtes gab es allein in The Länd etwa 650.000 Erstwähler, darunter ca. 180.000 Minderjährige. Und dieses neue Wählerpotential weckt bei den Parteien Begierden. Bei zahlreichen Gesprächen mit Bundes- und Landtagsabgeordneten der CDU wurde sehr deutlich, dass die Reformpläne des Bundesverkehrsministers vorrangig darauf abzielen, möglichst viele Jungwähler mit dem Thema „Billiger Führerschein“ anzulocken. Dass dabei die Verkehrssicherheit unter den Tisch fällt, wird offensichtlich als Kollateralschaden in Kauf genommen.

 

Im dreisten Bestreben, die Prophezeiung billige Fahrausbildung in Wählerstimmen umzumünzen, wird alles über den Haufen geworfen, was bisher für gute und sicherheitsorientierte Ausbildung stand. Das gilt für die radikale Kürzung der Sonderfahrten und nicht weniger für die De-facto-Abschaffung des Theorieunterrichtes. Doch wer das Handwerk kennt, weiß: das Reformprogramm des Herrn Schnieder ist größtenteils Augenwischerei. Guter Theorieunterricht ist zur Vorbereitung auf die praktische Ausbildung unverzichtbar. Sein Wegfall bedeutet, dass künftig im Auto erheblich mehr Zeit zum Erklären von Verkehrsregeln und -situationen benötigt wird, was am Ende zum deutlichen Anstieg der Anzahl der Fahrstunden und damit sogar zu einer Verteuerung führen dürfte.

 

Auch die vorgesehene „Experimentierklausel Laienausbildung“ – in ordentlichem Deutsch „Ausbildung durch Laien“ – lässt Fragen offen. Damit meine ich, dass laienhafte Ausbildung nur zu Laienkenntnissen führen wird. Weshalb im Anschluss an die Papa- oder Mama-Ausbildung für die Prüfungsvorbereitung kostspielige „Nacharbeit“ durch eine Fahrschule nötig sein wird. Das jedenfalls hat uns vor mehr als 40 Jahren die Erfahrung immer wieder gelehrt. Und bis jetzt ist völlig unklar, wer im Sinne des StVG als Fahrzeugführer haftet, wenn ein(e) Fahranfänger(in) ohne Fahrerlaubnis bei Rot in eine Kreuzung fährt, und Papa oder Mama den daraus resultierenden schweren Verkehrsunfall mangels Doppelpedalen und Eingriffsroutine nicht verhindern können. Heiliger Bürokratismus, du sollst auf Schnieders Geheiß fröhliche Urständ feiern. Und last, but not least: Werden die Versicherungsgesellschaften diese Risikoerhöhung ohne Mehrkosten hinnehmen?

 

Es grüßt Sie sehr herzlich

Ihr

Jochen Klima

 

Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.


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