25.02.2026© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar 2026, Seite 77

Klasse B: Jetzt Mindestalter 17 in Frankreich - Dürfen die Teens in D fahren?

Seit Anfang des Jahres 2024 kann in Frankreich die Fahrerlaubnis der Klasse B schon mit 17 Jahren erworben werden. Der Führerschein berechtigt zum Fahren ohne Begleitperson. Aber berechtigt das 17-jährige Franzosen in Deutschland einen Pkw zu führen?

 

Wird eine Fahrerlaubnis bereits vor dem Erreichen des in der EU-Führerscheinrichtlinie festgelegten und im nationalen Recht verankerten Mindestalters erteilt, darf davon grundsätzlich nur im Inland des Ausstellerstaates Gebrauch gemacht werden.

 

Sonderregelung für französische Fahranfänger/-innen

Schon vor einigen Monaten haben die Landes-Verkehrsministerien der deutschen an Frankreich grenzenden Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz offiziell bekanntgegeben, dass sie 17-Jährige mit französischem Führerschein für vorübergehende Aufenthalte anerkennen. Die Anerkennung gilt für 17-jährige französische Fahrerinnen und Fahrer aus dem Elsass und anderen französischen Grenzregionen, die regelmäßig nach Deutschland zur Arbeit oder zum Studium pendeln, aber auch für kurze Aufenthalte zum Einkaufen etc.

 

Rechtsgrundlage: 3. EU-Führerscheinrichtlinie

Die beiden Bundesländer stützen sich mit dieser Anerkennung auf die 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Diese regelt, dass vor dem Mindestalter erteilte Fahrerlaubnisse in anderen EU-Mitgliedsstaaten genutzt werden dürfen, wenn sie die Gültigkeit dieser Führerscheine auf ihrem Hoheitsgebiet anerkennen. Somit dürfen 17-jährige Französinnen und Franzosen legal in Deutschland Autofahren.
 

Gilt die Regelung auch für Deutsche in Frankreich?

Wichtig: Die sonst so betonte Gegenseitigkeit greift hier nicht. 17-jährige Deutsche dürfen weder im Rahmen des Begleiteten Fahrens mit 17 Jahren (BF17) noch im Rahmen einer per Ausnahme vom Mindestalter vorzeitig erteilten Fahrerlaubnis der Kl. B im Ausland fahren – weder in Frankreich noch in einem anderen Mitgliedsstaat der EU. Eine Ausnahme gilt lediglich für die gegenseitige Anerkennung von BF17-Berechtigungen zwischen Deutschland und Österreich.

Jochen Klima

 


 

 

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