15.05.2022

(2542) Kostenpflichtige Fahrerermittlung nach Parkverstoß

Der Fall   Ein Autofahrer parkte falsch, es folgte eine Verwarnung, die hinter den Scheibenwischer der Windschutzscheibe gesteckt wurde. Weil das Verwarnungsgeld nicht bezahlt wurde und das beanstandete Auto einer Firma gehörte, wurde dieser ein Kostenbescheid zugeschickt. Sie sollte die Kosten der erfolglosen Fahrerermittlung bezahlen. Denn im ruhenden Verkehr kann auch der Halter haften, wenn der Fahrer nicht mit zumutbaren Mitteln ermittelt werden kann. Dagegen klagte die Firma. Sie sei nicht angehört worden und konnte daher keine Angaben zum Fahrer machen.

Das Urteil   Die Firma bekam Recht. Laut Gericht sei nicht sichergestellt gewesen, dass der Halter überhaupt etwas von den Geschehnissen wusste. Oft hätte der Halter keine Verfügungsgewalt über das Auto oder der Fahrer sei überhaupt nicht informiert, wer als Halter zu informieren sei. Insgesamt ist es laut Gericht für Laien auch nicht zweifelsfrei zu erkennen, dass mit einer Verwarnung auch eine Möglichkeit zur Anhörung verbunden ist. Deshalb war hier aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung der Gebührenbescheid rechtswidrig.

Amtsgericht Straubing
- Beschluss vom 23.08.2021 -
Az.: 9 OWi 441/21