15.08.2022

(2551) "Raffinierter" Spurwechsel vor der Ampel

Der Fall   Eine Autofahrerin hatte innerorts den Fahrstreifen für Linksabbieger befahren, für den die Ampel Rot zeigte. Nach kurzem Halt fasste sie den Entschluss, doch geradeaus zu fahren, weil dafür die Ampel Grün zeigte.
Für dieses Verhalten erhielt die Frau wegen vorsätzlichen Rotlichtverstoßes einen Bußgeldbescheid über 400 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Dagegen erhob die Autofahrerin Einspruch.

Das Urteil   Der Einspruch war erfolglos, denn das Oberlandesgericht Brandenburg stellte die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides fest. Obwohl die Ampel für den Geradeausfahrstreifen Grün zeigte, wurde der Autofahrerin ein Rotlichtverstoß zur Last gelegt. Dieser lag laut Gericht vor, da die Fahrzeugführerin über die Haltlinie der Linksabbiegerspur in die Kreuzung eingefahren war.

Oberlandesgericht Brandenburg
- Beschluss vom 14.04.2022 -
Az. 2 OLG 53 Ss-OWi 462/21