15.04.2023

(2575) Betrunkener Mitfahrer auf E-Scooter

Der Fall   Ein betrunkener Mann hatte als Mitfahrer auf einem E-Tretroller die Hände am Lenker, obwohl schon das Fahren zu zweit verboten ist. Eine Polizeistreife stoppte die beiden und nahm einen Alkoholtest vor. Die Blutentnahme ergab 1,2 Promille beim Hintermann. Weil er die Hände am Lenkrad hatte, galt er als Fahrer. Dabei war unerheblich, ob er nach links oder rechts lenkte oder sich nur am Lenker festhielt. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens erhielt der betrunkene ,,Soziusfahrer" ein Bußgeld; zugleich wurde ihm wegen Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen legte der Betroffene Beschwerde ein. Er räumte zwar ein, dass er die Hände am Lenker hatte und diesen festhielt, Lenkbewegungen wollte er aber keine ausgeführt haben.

Das Urteil   Seine Darlegung hatte vor dem Landgericht keinen Erfolg. Schon das Festhalten des Lenkers während der Fahrt stellt ein Lenken und damit das Führen eines Fahrzeugs im Sinne des Strafgesetzbuches (§ 316) dar. Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgte zu Recht.

Landgericht Oldenburg
- Beschluss vom 07.11.2022 -
Az. 4 Qs 368/22