15.03.2013

(2144) Bagatellmängel und ,,Montagsauto"

(jlp). Bagatellmängel, die die technische Funktionsfähigkeit eines Kraftfahrzeugs nicht beeinträchtigen, führen nicht zum Vorliegen eines "Montagsautos". Ein Käufer kann vom Kaufvertrag erst zurücktreten, wenn er dem Verkäufer die Möglichkeit der Mängelbeseitigung gegeben hat. Dies gilt auch dann, wenn bei einem neuen Wohnmobil insgesamt 35 kleinere Mängel festgestellt worden sind, diese Mängel aber im Wesentlichen nur die Optik und Ausstattung betreffen.

Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 140/12