15.09.2023

(2590) Raser-Unfall

Der Angeklagte war mit seinem auf 575 PS getunten und maximal 330 km/h schnellen Sportwagen im Oktober 2019 auf der A9 bei Ingolstadt nachts mit mindestens 233 km/h gefahren, obwohl dort nur Tempo 100 erlaubt war. Als ein Wagen vor ihm die Spur wechselte, raste der Angeklagte trotz Vollbremsung ins Heck des anderen Autos. Der 22-Jährige im vorausfahrenden Auto hatte keine Überlebenschance. Die Strafkammer des LG Ingolstadt hatte den 26-Jährigen wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig gesprochen und verhängte 3 Jahre und 4 Monate Haft (Az. 5Ks41Js). Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das damalige Urteil allerdings aufgehoben und es zur neuen Verhandlung nach Ingolstadt zurückverwiesen.

Neues Verfahren/neues Urteil   In diesem Verfahren ging es insbesondere um die Frage eines möglichen Tötungsvorsatzes, den der BGH im ersten Urteil als unzureichend berücksichtigt rügte. Das Landgericht sah nun erneut kein Verhalten des Angeklagten, das eine Verurteilung wegen Totschlags rechtfertigen würde. Es blieb beim bisherigen Strafmaß.

Landgericht Ingolstadt
- Urteil vom 14.07.2023 -
Az. 5Ks41Js 18694/19 (2)