15.05.2022

(2540) Kleiner Junge auf Fahrrad - Fußgänger stürzt

Der Fall   Ein Fünfjähriger fuhr auf seinem Fahrrad auf dem Gehweg seiner Mutter voraus. Ein Fußgänger war in gleicher Richtung unterwegs. An einer Engstelle setzte der Junge ohne Klingeln oder Rufen zum Überholen des Mannes an. Dabei kam es zu einer Berührung in dessen Folge der Mann stürzte und sich erhebliche Verletzungen zuzog. Auch seine Brille wurde beschädigt und es kam zu einer posttraumatischen Belastungsstörung. Die Mutter wollte nicht haften, da sie der Ansicht war, ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt zu haben. Der Mann klagte auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Das Urteil   Das Gericht gab ihm Recht. Obwohl der Junge im Radeln recht geübt und die Mutter unmittelbar in der Nähe war, handelte es sich hier im konkreten Fall um eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Dabei war es nicht wesentlich, ob sie dem Sohn im Allgemeinen die Gefahren des Straßenverkehrs erklärt hatte. Aufgrund der Enge des Gehwegs an der Stelle, wo ihr Junge überholen wollte, hätte die Frau eine erhöhte Kollisionsgefahr erkennen müssen. Da aber ihr Sohn zuvor nicht klingelte oder durch Rufe den Mann warnte, hätte die Frau eingreifen müssen. Sie hätte warnen oder den Jungen zum Anhalten auffordern müssen.

Landgericht Hamburg
- Urteil vom 03.12.2021 -
Az. 302 O 147/20