15.08.2023

(2586) Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter

Der Fall   Der Angeklagte befuhr im Frühjahr 2022 nach Mitternacht eine Straße in Frankfurt am Main. Seine Blutalkoholkonzentration lag bei mindestens 1,64 Promille. Er hatte in einer Bar Wodka-Soda und Bier getrunken. Für die Heimfahrt ins Europaviertel nutzte er einen E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeug). Das Amtsgericht hat ihn wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 EUR und einem Fahrverbot von 6 Monaten verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde dem Angeklagten nicht entzogen. Hiergegen wandte sich die Amtsanwaltschaft mit ihrer Sprungrevision.

Das Urteil   Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das amtsgerichtliche Urteil insoweit aufgehoben, soweit es die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Bestimmung einer Sperrfrist für die Neuerteilung abgelehnt hat. Die Fahrerlaubnis sei zwingend zu entziehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben seien (§ 69 Absatz 1 Satz 1 StGB), begründete das OLG die Entscheidung. Dies sei der Fall, ,,wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist". Es bestehe weder Raum für ein Ermessen des Tatrichters noch finde eine Verhältnismäßigkeitsprüfung statt. Die Begehung einer Trunkenheitsfahrt - wie hier - begründe eine Regelvermutung für die Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen. Nur wenn sich die Tatumstände von denen eines Durchschnittsfalls deutlich abheben würden, könne in seltenen Ausnahmen von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgewichen werden.

Derartige Gründe habe das Amtsgericht hier zu Unrecht angenommen: Der Umstand, dass der Angeklagte nicht Auto, sondern E-Scooter gefahren ist, sei unerheblich. Nach der Wertung des Verordnungsgebers seien auch Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter Fahrzeuge (§ 1 eKFV) und unterlägen damit den für sie geltenden allgemeinen Vorschriften. Es überzeuge auch nicht der Hinweis des Amtsgerichts, dass die Benutzung eines E-Scooters durch einen betrunkenen Fahrer andere Menschen nicht in gleichem Maße gefährde wie die Trunkenheitsfahrt eines Kraftfahrzeugfahrers. ,,Der Sturz eines Fußgängers oder Radfahrers infolge eines Zusammenstoßes mit dem E-Scooter kann ganz erhebliche, unter Umständen sogar tödliche Verletzungen verursachen", betonte das Oberlandesgericht und verwies zudem auf mögliche Ausweichmanöver stärker motorisierter Verkehrsteilnehmer durch alkoholbedingte Fahrfehler eines E-Scooter-Fahrers.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main
- Urteil vom 08.05.2023 -
Az. 1 Ss 276/22