15.03.2015

(2294) Kein Überholen an geparktem Kfz

(jlp). Denjenigen Kraftfahrer, der vom Straßenrand anfährt und sogleich wendet, trifft bei einem Verkehrsunfall die volle Haftung. Fahrzeugführer, die in einer solchen Situation an diesem abgestellten Fahrzeug vorbeifahren, ,,überholen" nicht. Es bleibt dabei, dass das Anfahren und Wenden vom Fahrbahnrand grob verkehrswidrig ist und dass dieser Fahrzeugführer die alleinige Schuld am Kfz-Unfall zu tragen hat.

 Oberlandesgericht München, Az. 10 U 1889/14