15.02.2015

(2286) Nebenkosten eines Ladenlokals im Einkaufscenter

(jlp). Die Umlage von ,,Verwaltungskosten" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrags über Geschäftsräume ist weder überraschend noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot, auch wenn die Klausel keine Bezifferung oder höhenmäßige Begrenzung der Verwaltungskosten enthält. Die formularmäßig vereinbarte Klausel eines Gewerberaummietvertrags, die dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum gelegenen Ladenlokals als Nebenkosten zusätzlich zu den Kosten der ,,Verwaltung" nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des ,,Center-Managements" geson-dert auferlegt, ist aber intransparent und daher unwirksam.

 Bundesgerichtshof, Az. XII ZR 56/11