15.03.2015
(2291) Keine Versorgungssperre für Gewerbemieter
(jlp). Der Vermieter von Gewerberaum ist während des laufenden Mietverhältnisses nicht berechtigt, zur Durchsetzung seiner Ansprüche - wie etwa die Zahlung der Kaution - seine Leistung aus der Verpflichtung und Versorgung mit Wärme, Energie und Wasser zurückzuhalten, denn es handelt sich um eine nicht nachholbare Leistung.
Kammergericht Berlin, Az. 8 U 178/14