15.05.2015

(2308) Unzulässige Haftungsfreizeichnung

(jlp). Wird in einem Kfz-Gebrauchtwagenkaufvertrag generell die Haftung auch für Körper- und Gesundheitsschäden wie auch für sonstige Schäden, auch bei grobem Verschulden, ausgeschlossen, so ist dies grundsätzlich unzulässig. Der Vertragspartner wird durch eine solche Vertragsklausel in unzulässiger Weise benachteiligt.

Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 26/14