15.07.2015

(2314) Kein ,,Einbrechen" durch Störsender

(jlp). Der Tatbestand ,,Einbruchdiebstahl" liegt dann nicht vor, wenn ein unbefugter Dritter durch eine unverschlossene Fahrzeugtür ins Fahrzeug eindringt. Ein Einbrechen liegt auch dann nicht vor, wenn dieser Dritte durch einen Störsender (,,Jamming") den Verschluss der Fahrzeugtüren verhindert, ohne dass der Versicherungsnehmer dies bemerkt. Die Versicherung muss in einem solchen Fall keine Entschädigung bezahlen.

Landgericht Berlin, Az. 23 S 32/14