15.08.2015
(2317) Klageverzicht im Aufhebungsvertrag
(jlp). Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag, dann ist ein dort genannter Klageverzicht wirksam, wenn dieser Vertrag nach einer Kündigungsandrohung des Arbeitgebers geschlossen wird. Der Arbeitnehmer wird dadurch nicht unangemessen benachteiligt, wenn ein verständiger Arbeitgeber den Ausspruch einer Kündigung ernsthaft in Erwägung ziehen durfte.
Bundesarbeitsgericht, Az. 6 AZR 82/14