15.11.2015

(2335) Marderschaden beim Gebrauchtwagenkauf

(jlp). Für einen Kfz-Gebrauchtwagenhändler ergibt sich ohne konkrete Anhaltspunkte keine Pflicht zur Untersuchung des Fahrzeuges auf Marderschäden. Erst recht dann nicht, wenn in dem Fahrzeug eine Marderabwehranlage eingebaut ist. Marderschäden sind zudem mit Unfallschäden nicht gleichzusetzen.

Landgericht Aschaffenburg, Az. 32 O 216/14