15.12.2015

(2339) Kraftstoff kann Schaden darstellen

(jlp). Im Fall eines Kfz-Totalschadens ist der im Tank verbliebene Kraftstoff für den Geschädigten unbrauchbar, sodass auch der im Tank verbliebene Kraftstoff eine Schadenposition darstellt. Der Geschädigte kann nicht darauf verwiesen werden, den Kraftstoff abzupumpen, wenn der hierfür erforderliche Aufwand den Wert des Kraftstoffs überschreiten würde.

Amtsgericht Solingen, Az. 11 C 631/14