15.12.2015

(2340) Fiktive Reparaturkosten bei Eigenreparatur

(jlp). Lässt der unfallgeschädigte Kfz-Halter sein unfallbeschädigtes Kraftfahrzeug von einem Angehörigen bzw. durch einen Freund unentgeltlich reparieren, kann er die geschätzten Reparaturkosten einer Fachwerkstatt von dem Schädiger beziehungsweise von dessen Haftpflichtversicherung einfordern. Wenn der Geschädigte sein Fahrzeug nicht in eine Werkstatt gibt, sondern selbst repariert, ist das ein überobligationsmäßiger Verzicht, der den Schädiger nicht entlastet.

Oberlandesgericht Koblenz, Az. 12 U 911/14