15.10.2011

(2016) Abschleppen vom Privatparkplatz

(jlp). Der dem Grundstücksbesitzer wegen unberechtigten Parkens auf einem Privatparkplatz gegen den Störer zustehende Schadenersatzanspruch umfasst neben den reinen Abschleppgebühren auch in angemessenem Umfang die Kosten für den gesamten Aufwand, der für die Veranlassung, Vorbereitung und Überwachung der Umsetzung bis zur Abwicklung und Herausgabe an den Schädiger entsteht. Der Geschädigte ist befugt, mit diesen Maßnahmen im Rahmen eines Rahmenvertrages eine Fremdfirma zu beauftragen. Das unbefugte Abstellen auf einem Privatgrundstück stellt eine verbotene Eigenmacht dar, der sich der Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt. Die ihm dabei entstehenden Kosten darf er im Wege des Schadenersatzes geltend machen.

Kammergericht Berlin, Az.: 13 U 31/10