15.12.2011
(2030) Spielsucht rechtfertigt Entzug der Fahrlehrerlaubnis
(THV). Ein an Spielsucht erkrankter Fahrlehrer darf nicht mehr in seinem Beruf arbeiten. Der ehemalige Angestellte einer Fahrschule hatte insgesamt 17.000 Euro veruntreut. Das Geld hatten ihm Fahrschüler zur Begleichung ihrer Fahrschulrechnungen gegeben. Die Stadt Mainz entzog dem Fahrlehrer daraufhin die Berufserlaubnis, wogegen der Mann klagte.
Nach Ansicht der Verwaltungsrichter war die Entscheidung der Stadt richtig. Denn der Fahrlehrer habe mit seinem Verhalten in schwerwiegender Weise Vertrauen verletzt, befand die Kammer. Es sei zu befürchten, dass der Mann wegen seiner Suchtprobleme weiter versuchen könnte, illegal an das Geld seiner Schüler zu kommen.
Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 3 L 995/11