15.04.2011

(1072) Pflichtangaben auf Internetseite

(jlp). Nach den gesetzlichen Vorgaben hat ein gewerblicher Anbieter auf seiner Webseite Pflichtangaben im Impressum zu machen. Ein Verstoß gegen die Veröffentlichung solcher Pflichtangaben kann wettbewerbswidrig sein und kann einem Mitbewerber Anspruch auf Unterlassung geben. Zu diesen Pflichtangaben gehört auch die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer. Fehlt diese Angabe im Impressum, dann liegt zwar ein Gesetzesverstoß vor, gleichwohl fehlt es aber an einer spürbaren Beeinträchtigung des Wettbewerbs. Damit hat die Unterlassungsklage des Mitbewerbers keinen Erfolg.

Landgericht München I, Az.: 33 O 14269/09