15.04.2011

(1074) Kein Herstellerfahrzeug

(jlp). Verkauft eine Kfz-Firma ein neu aufgebautes Fahrzeug unter der Bezeichnung Audi A 4 2.8, so liegt darin eine arglistige Täuschung des Käufers. In der Bezeichnung des Herstellers Audi liegt nämlich die Erklärung, dass es auch von diesem produziert wurde. Diese Erklärung ist aber dann falsch, wenn ausweislich der Zulassungsbescheinigung der Pkw aus neuen und gebrauchten Audi-Teilen neu aufgebaut worden ist. Der so getäuschte Fahrzeugkäufer kann den Pkw gegen Kaufpreisrückerstattung wieder an den Verkäufer zurückgeben.

Amtsgericht Lemgo, Az.: 17 C 346/09