15.09.2011
(2008) Keine Gebühren für Darlehenskonto
(jlp). Eine Bank, die gegenüber ihren Kunden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel verwendet, durch welche sie sich beim Abschluss von Darlehensverträgen die Bezahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos versprechen lässt, handelt rechtswidrig. Eine solche Kontoführungsgebühr dient nicht der Abgeltung einer vertraglichen Gegenleistung oder einer zusätzlichen Sonderleistung der Bank. Die Bank wurde daher verurteilt, die Verwendung einer solchen unangemessenen Klausel zu unterlassen.
Bundesgerichtshof, Az.: XI ZR 388/10