15.10.2011

(2021) Grenzen der Geschwindigkeitsüberschreitung

(jlp). Einem Fahrzeugführer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 40 Prozent überschreitet, kann eine vorsätzliche Tatbegehung angelastet werden. Unter diesem Wert kann regelmäßig von einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung ausgegangen werden. Zu Lasten des Fahrzeugführers kann nicht angenommen werden, dass er eine Geschwindigkeitsüberschreitung zumindest billigend dadurch in Kauf genommen hat, dass er nicht regelmäßig auf seinen Tachometer sieht. Es gibt keine Lebenserfahrung dahingehend, dass ein Kraftfahrer, der nicht regelmäßig oder überhaupt nicht auf seinen Tachometer sieht, eine Geschwindigkeitsüberschreitung zumindest billigend in Kauf nimmt.

Oberlandesgericht Braunschweig, Az.: Ss (OWiZ) 225/10