15.02.2015

(2287) Abmahnkosten müssen nicht immer sein

(jlp). Wettbewerbsverbände und sonstige qualifizierte zugelassene Einrichtungen (auch Verbraucherzentralen) müssen, anders als Unternehmen,  ohne anwaltlichen Rat in der Lage sein, typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende Wettbewerbsverstöße zu erkennen und abzumahnen, sodass insoweit die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nicht erforderlich ist. In solchen alltäglichen Fällen können damit auch keine Rechtsanwaltskosten geltend gemacht werden.

Oberlandesgericht Stuttgart, Az. 2 U 178/13