15.02.2015

(2289) Handyverbot gilt nicht für Beifahrer

(jlp). Wer als Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon lediglich aufnimmt, um es andernorts wieder abzulegen, erfüllt nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung. Entsprechendes gilt bei einer Ortsveränderung des Geräts durch Weiterreichen an den Beifahrer.
 
Oberlandesgericht Köln, Az. III - 1 RBS 284/14