15.04.2015

(2303) Ohne MPU geht nix

(jlp). Ist die Fahrerlaubnis im Strafverfahren wegen einer Alkoholfahrt mit 1,34 Promille entzogen worden, ist eine vorläufige Fahrerlaubniserteilung ohne Fahreignungsüberprüfung durch eine Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses an der Vermeidung von Gefahren, die von alkoholisierten Kraftfahrzeugführern im Straßenverkehr ausgehen, abzulehnen.

Verwaltungsgerichtshof München, Az: 11 CE 14.1776