Thema: Ausbildungsbescheinigung

 

Wechsel der Fahrschule: Die Ausbildungsbescheinigung gehört dem Fahrschüler

 

Mit Beschluss vom 14.03.2000 sagt das Bayrische Oberste Landesgericht, dass nicht Dritten, sondern dem Fahrschüler die Ausbildungsbescheinigung auszuhändigen ist, und zwar das Original.

 

Zum vollständigen Artikel aus FPX 02/2013 ...


Ausbildungsbescheinigung: Wie lange ist sie gültig?

Auch wenn sich die Ausbildung über mehrere Monate hinzieht oder wegen Krankheit, beruflicher Beanspruchung oder Urlaub zeitweise unterbrochen wird, hat der Fahrschüler Anspruch auf die Ausbildungsbescheinigung, sobald er die Ausbildung im gesetzlichen Mindestumfang absolviert hat.

 

Zum vollständigen Artikel aus FPX 09/2000 ...