Beirat tagte am Schluchsee: Teambuilding und wichtige Sitzungsthemen
Immer nach Neuwahl des Beirats findet eine zweitägige Sitzung des Gremiums außerhalb von Korntal statt; diesmal im Hochschwarzwald. Am ersten Tag geht es um das Kennenlernen der wiedergewählten und der neu gewählten Kreisvorsitzenden.
Das Teambuilding-Event startete am 24. März 2023 in der Eventlocation „Teamwelt“ in Höchenschwand und wurde am 25. März 2023 mit einer eintägigen Beiratssitzung im Hotel „Vier Jahreszeiten” in Schluchsee fortgesetzt. In der Teamwelt gab es zu Beginn ein herzhaftes Schwarzwälder Vesper und anschließend einen anregenden Nachmittag mit Kräftemessen in einer spannenden „Team-Olympiade“ – wegen strömenden Regens leider nur „indoor“.
Bei Wettbewerben wie Holzsägen, Dartpfeile werfen, Memory spielen, Hufeisen werfen, Nägel einschlagen, Bierkrug schieben, Jenga und vielem mehr konnten die durch Los zusammengefundenen Teams ihre Kräfte messen. Das machte Freude. Abschluss des Tages war ein gemütliches Abendessen im Hotel, das teilweise in der Keller-Disco des Hotels seinen Ausklang fand.
Siegergruppe
Beirat intern
Zu Beginn der Sitzung informierte Vorsitzender Jochen Klima die Beiräte über aktuelle Themen wie Modalitäten der Kreisvereinskonten, Regelungen der Satzung zur Organisation, Durchführung von Kreisversammlungen usw. Bestandteil dieses TOP war außerdem ein Bericht über die erste Sitzung des Arbeitskreises des Beirats „Ideen und Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung“. Dieser beschäftigt sich u.a. mit wichtigen Zukunftsthemen wie
- Relaunch und künftiges Hosting der Online-Auftritte des Verbandes (Homepage, Facebook, Instagramm),
- behutsame Modernisierung des Verbands-Logos,
- Schaffung einer benutzerfreundlichen App des Verbandes (Web-App),
- Überlegungen zu einem neuen Beitragssystem (Firmenmitgliedschaft).
Sobald hierzu erste greifbare Ergebnisse vorliegen, werden zunächst die Beiräte und anschließend die Mitglieder informiert.
Vorschau auf die Mitgliederversammlung am 22. April 2023 in Pforzheim
In einem kurzen Ausblick auf die Mitgliederversammlung informierte der Vorsitzende über den geplanten Programmablauf und über einige Eckdaten des Geschäfts- und Kassenberichts. Dieser wird bei der Mitgliederversammlung ausführlich behandelt und außerdem in den Ausgaben April und Mai 2023 der FahrSchulPraxis veröffentlicht.
Vorstandswahlen
In diesem Jahr muss laut Satzung der 2. Vorsitzende neu gewählt werden. Kollege Ralf Nicolai gab bekannt, dass er für diesen Posten erneut kandidieren wird. Wegen des bereits vor längerer Zeit angekündigten Rückzugs des Kollegen Wolfgang Rieker aus dem Verbandsvorstand muss außerplanmäßig auch eine Nachwahl des 3. Vorsitzenden durchgeführt werden. Hierzu erklärten sich drei Beiratsmitglieder, nämlich Sven Stieg (KV Rhein-Neckar), Jennifer Spazier (KV Stuttgart) und Martin Zanger (KV Reutlingen) bereit, für das Amt zu kandidieren.
Aktuelle und geplante Rechtsänderungen
Der Vorsitzende informierte unter diesem TOP ausführlich über folgende Themen:
§ 9 Absatz 6 StVO
Neue Auslegungsvorgaben des BMDV für das Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg (siehe dazu auch FahrSchulPraxis 04/2023, Seite 206).
FAS bei der praktischen Prüfung
Fortsetzung der schrittweisen Einführung durch den TÜV SÜD in Baden-Württemberg:
Seit 01.04.2023
- Hinzunahme des FAS „aktiver Lenkassistent“ (Lane Assist),
- obligatorische Vorlage des Datenblatts zu den im Fahrzeug verbauten FAS durch die Fahrschule.
Ab 01.07.2023
- Der aaSoP darf die Nutzung aller auf dem Datenblatt mit einem Stern markierten FAS fordern. Das betrifft vorrangig den „aktiven Spurwechselassistenten“ sowie den „aktiven Parkassistenten“.
Geplante Änderung der EU-Führerscheinrichtlinie
Darüber wurde bereits ausführlich auf Seite 219 der FahrSchulPraxis 04/2023 berichtet.
Missachtung von Vorschriftszeichen (z. B. Zeichen 250) bei der praktischen Prüfung
Nach den Vorgaben des Fahraufgabenkatalogs handelt es sich hierbei um einen „schweren Fehler“, der zur sofortigen Beendigung der Prüfung führt. Das gilt auch bei Vorhandensein eines Zusatzzeichens wie bspw. „Anlieger frei“.
Motorradfahrerschutzkleidung
Inzwischen hat die TÜV|DEKRA arge tp 21 die neuen Anwenderhinweise zur Motorradfahrerschutzkleidung veröffentlicht. Die Hinweise sind auch im Infosystem OSF 2.0 des TÜV SÜD hinterlegt.
Hierzu hat der für Baden-Württemberg zuständige TP-Leiter, Dipl.-Ing Marcellus Kaup, wie folgt informiert:
„Auch weiterhin ist eine Körperberührung des Bewerbers/der Bewerberin zur Prüfung der Motorradschutzkleidung durch den aaSoP nicht zulässig. Sollte der aaSoP Zweifel an der Korrektheit der Schutzbekleidung haben, kann dieser den Bewerber/die Bewerberin – aber nur im begründeten Einzelfall – auffordern, die Schutzkleidung (Jacke) zur Überprüfung abzulegen.“
Eignungsnachweise gemäß § 11 FahrlG
Klima erinnerte nochmals eindringlich daran, dass Personen, die bereits am 01.01.2018 im Besitz einer Fahrlehrerlaubnis waren, der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens am 31.12.2023 Eignungsnachweise gemäß § 11 FahrlG vorlegen müssen.
Wichtig: Werden die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht abgegeben, ruht die Fahrlehrerlaubnis ab dem 01.01.2024, und es darf keine Ausbildung mehr durchgeführt werden. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig mit dem Haus- und dem Augenarzt Kontakt aufnehmen, um bspw. eventuell erforderliche Maßnahmen zum Erhalt der körperlichen Gesundheit und/oder der Sehkraft zu klären.
Herzliche Einladung
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen Sie zur nächsten Versammlung Ihres Kreisvereins, informieren Sie sich und diskutieren Sie mit. Ihr Vorstand freut sich auf Sie.
Jochen Klima
Zum Inhalt der FahrSchulPraxis Ausgabe Mai 2023...