26.04.2024© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April 2024, Seite 182

UPDATE: Hinterbänkler / 2023 nahmen Verkehrsunfälle in Deutschland wieder zu

Hinterbänkler

Manche, die im Parlament weiter hinten sitzen, werden gern einmal als Hinterbänkler verhöhnt. Soll heißen, ihr politisches Gewicht ist eher gering, sie tragen nicht viel zur politischen Willensbildung bei. Solche Abgeordnete soll es geben. Doch Menschen mit großem Ehrgeiz und überhöhter Selbsteinschätzung drängen oft nach vorn. Man will sich profilieren, höhere Bedeutung als politischer Macher gewinnen. Dabei sollen Reformideen helfen. Ein so gestrickter Bundestagsabgeordneter wollte jüngst medial dafür sorgen, dass der Führerschein um bis zu 1.000 Euro billiger wird. Die Autobahn-, Überland- und Dunkelheitsfahrten sollen auf Simulatoren statt auf der Straße ausgeführt werden. Die Fahrerlaubnisprüfung soll „für weitere Anbieter geöffnet werden“. Und, damit nicht genug, brachte er weitere Reformschritte ins Spiel:

  • die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für digitalen Theorieunterricht mit einem einheitlichen Leitfaden und Unterstützung der Fahrschulen,
  • Unterstützung von synchronem und asynchronem E-Learning, Einführung eines Qualitätssiegels für digitale Lehrmaterialien,
  • praktische Ausbildungszeit pro Tag erhöhen, wenn Qualität und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden,
  • ländliche Fahrschulen stärken.

Dieses Paket hinterlässt, wie wir hierzulande sagen, ein Gschmäckle. Es riecht nach dem Programm einer kleinen Gruppe von Fahrschulen, die sich als große Reformer darstellen, aber im Grunde nur dem schnellen Geld nachjagen.
Sie wollen keinen billigeren Prüfer für ihre Fahrschüler, sondern einen, den sie sich selbst aussuchen können. Der soll prüfen, was das total digitalisierte Unterrichtssystem, das der „ländlichen Fahrschule“ beim theoretischen Unterricht zur Hilfe eilt, zu Wege gebracht hat.
Sie wollen den theoretischen Unterricht der einzelnen Fahrschulen einem großräumig agierenden digitalen Portal übertragen, das von ihnen beherrscht ist. Und sie wollen die in Jahrzehnten bewährte Begrenzung der täglichen Höchstdauer des praktischen Unterrichts (§12 FahrlG) aufweichen oder gar aufheben. Warum? Weil so die Produktivität (oder die Ausbeutung) der angestellten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer erhöht wird und damit auch der Profit des Unternehmers wachsen kann.

 

Der Abgeordnete scheint von der erwähnten Unternehmergruppe „aufgeklärt“ oder gar gesteuert worden zu sein; diese will das deutsche Fahrschulwesen nach rein kapitalistischen Regeln, aber fern von verkehrssicherheitlichen und pädagogischen Erfordernissen „reformieren“. 
Mal sehen, ob seine Partei den Hinterbänkler dafür nach vorn schubst. Lesen Sie dazu auch
die Pressemitteilung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. auf Seite 208 dieser
Ausgabe der FahrSchulPraxis. GLH

 

2023 nahmen Verkehrsunfälle in Deutschland wieder zu

Laut Pressemitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 27. Februar 2024 ist die Zahl der 2023 im Straßenverkehr Verletzten um 1,0 % gegenüber 2022 gestiegen, auch die Zahl der polizeilich erfassten Unfälle nahm um 4,5 % zu. Im Jahr 2023 sind in Deutschland 2.830
Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 1,5 % oder 42 Todesopfer mehr als im Jahr 2022 (2.788 Todesopfer) und 7,1 % weniger als 2019, dem Jahr vor der Corona-Pandemie. 

Auch die Zahl der Verletzten stieg 2023 gegenüber dem Vorjahr leicht an, und zwar um 1,0 % auf 364.900 Personen. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 waren das 5,0 % oder 19.500 Verunglückte weniger.
Destatis/GLH


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