29.07.2024Quelle: BMW© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli 2024, Seite 396

Fahrerlaubnisrecht: Klasse A mit Schlüsselzahl 80

Bei der Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes in Korntal wird zunehmend nach den Berechtigungen der Klasse A mit Schlüsselzahl 80, auch bekannt als Klasse A80, gefragt.

 

Die Änderung des § 6 FeV zum 19.01.2013 bewirkte aufgrund einer Vorgabe der EU-Führerscheinrichtlinie die Zuordnung dreirädriger Kraftfahrzeuge zu den A-Klassen (bis dahin Klasse B):

  • Für Trikes o. Ä. bis 15 kW genügt die Klasse A1.
  • Für leistungsstärkere Fahrzeuge ist die Klasse A erforderlich.
  • Außerdem wurde für das Führen dreirädriger Kraftfahrzeuge der Klasse A das Mindestalter auf 21 Jahre festgelegt (§ 10 FeV).

Klasse A1 für dreirädrige 15-kW-Autos

Eine Auswirkung dieser Regelungen ist, dass 16-jährige Inhaber der Klasse A1 nicht nur zweirädrige Leichtkrafträder der EU-Fahrzeugklasse L3e (11 kW), sondern im Inland und im Ausland auch dreirädrige Leicht-Kfz der Klasse L5e (max.15 kW) führen dürfen. Als Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug muss gemäß Anlage 7 der FeV immer ein zweirädriges Leichtkraftrad (L3e) verwendet werden.

 

Erwerb der Fahreraubnisklasse A – beschränkt auf dreirädrige Kfz

Überdies ist schon mit 21 Jahren der Erwerb der Klasse A, beschränkt auf dreirädrige Kraftfahrzeuge, z. B. Trikes der Klasse L5e, möglich. Diese Beschränkung wird durch die Schlüsselzahl 80 im Führerschein dokumentiert. Die Schlüsselzahl erlischt automatisch mit dem 24. Geburtstag, also mit dem Erreichen des Mindestalters für das Führen von Motorrädern der Klasse A der EU-Fahrzeugklasse L3e (Direkteinstieg). Gemäß Anlage 7 FeV ist als Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug auch in diesem Fall ein Motorrad der Klasse A mit einer Motorleistung von mindestens 50 kW und einem Hubraum von mindestens 600 cm3 zu verwenden.

 

Wenig Interesse an dreirädrigen Fahrzeugen

Das Interesse an dreirädrigen Fahrzeugen ist in Deutschland sehr gering. Das ist wohl der Grund dafür, dass dieser Ausbildungsgang von Fahrschulen nur vereinzelt angeboten wird.

 

Einschluss der Klasse A2

Interessant ist dabei aber, dass die Klasse A80 die Klasse A2 einschließt. Neben dreirädrigen Fahrzeugen der Klasse A berechtigt A80 uneingeschränkt zum Führen von Krafträdern der Klasse A2.

 

Umgehung der Aufstiegsprüfung

Und genau das ist der Grund, warum bei 21- bis 23-Jährigen der Erwerb der Klasse A80 eine gewisse Aufmerksamkeit erheischt hat. Was ist der Clou? Da die Schlüsselzahl 80 mit dem 24. Geburtstag des Inhabers erlischt, berechtigt die Fahrerlaubnis ab diesem Tag – ohne nochmalige Aufstiegsprüfung – zum Führen von sämtlichen Krafträdern der Klasse A.

 

Kein Stufenaufstieg von der Klasse A1 auf die Klasse A80

Selbstverständlich kann auch ein Inhaber der Klasse A1 seine Fahrerlaubnis mit 21 Jahren auf die Klasse A80 erweitern. Dabei handelt es sich nicht um einen erleichterten Stufenaufstieg, sondern um eine Art „vorgezogenen“ Direkteinstieg. Deshalb müssen auch in diesem Fall eine reguläre Erweiterungsausbildung in Theorie (6 x 90 Min. Grundstoff plus 4 x 90 Min. zweiradspezifischer Zusatzstoff ) und Praxis (6 Sonderfahrten) sowie eine theoretische und eine praktische Prüfung (70 Minuten) absolviert werden.

 

Deutsche Spezialregelung

Ein Letztes: Da die Streichung der Berechtigung zum Führen dreirädriger Kraftfahrzeuge der Klasse B offenbar zu Verärgerungen in Teilen der Bevölkerung geführt hatte, wurde zum 28.12.2016 der Absatz 3a zu § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung hinzugefügt:

 

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Fall eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist. Doch dies gilt nur fürs Inland.

 

Jennifer Spazier und Jochen Klima

Titelbild: BMW


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