25.10.2024© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober 2024, Seite 545

EDITORIAL: Cannabis und Verkehrssicherheit

Liebe Leserinnen und Leser,

 

nachdem im April 2024 der Besitz und der Konsum von Cannabis – auch bekannt als Haschisch oder Marihuana – erlaubt wurde, gelten seit 22. August 2024 für den Straßenverkehr neue Grenzwerte und Bußgeldvorschriften. Gemäß § 24 a Absatz 1a StVG ist es nun nur noch eine Ordnungswidrigkeit, mit 3,5 ng THC pro ml Blut (bisher 1 ng/ml) oder mehr am Straßenverkehr teilzunehmen. Bei einem Verstoß drohen ein Bußgeld von 500 €, 2 Punkte im FAER und 2 Monate Fahrverbot. Ist gleichzeitig Alkohol im Spiel, sogenannter Mischkonsum, beträgt das Bußgeld 1.000 €. Außerdem wurde das gemäß § 24c StVG geltende Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit und für unter 21-Jährige auf das Fahren unter Einfluss von THC ausgeweitet.

 

Laut der Expertenkommission des BMDV soll das Gefährdungspotential des neuen Grenzwertes einer BAK von ca. 0,2 Promille entsprechen. Allerdings ist im Gegensatz zu Alkohol die tatsächliche Konzentration und das Nachlassen derselben nur durch Blutentnahme zuverlässig feststellbar. Auch wird darauf hingewiesen, dass die Wirkung der Droge individuell sehr unterschiedlich sein kann, da neben der konsumierten Menge auch die Häufigkeit des Konsums eine Rolle spielt. Es wird deshalb empfohlen, nach dem Genuss von Cannabis zunächst mindestens 24 Stunden zu warten, bevor man sich wieder ans Steuer setzt.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit vielen Jahren folgen die deutsche Bundesregierung und der DVR der internationalen Strategie „Vision Zero“ – also dem Ziel, die Verkehrssicherheit entscheidend zu verbessern und die Zahl der Verkehrstoten und der Schwerverletzten möglichst auf null zu senken. Als erstes Zwischenziel für 2030 wurde dabei die Minderung der Verkehrstoten um 40 Prozent genannt.

 

Deshalb drängt sich die Frage auf: Wäre es mit diesen Zielen nicht eher vereinbar, den Konsum einer psychoaktiven Droge vor oder während einer Teilnahme am Straßenverkehr konsequent zu verbieten, anstatt den Grenzwert anzuheben? Ich denke, das Änderungsgesetz erweist der Verkehrssicherheit mindestens in diesem Punkt einen Bärendienst.

 

In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich

Ihr

Jochen Klima

 

Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.


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