25.10.2024© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Oktober 2024, Seite 572
|+| T. Fritz: "Am siebten Tage sollst du ruhen ..."
Bezüglich der Lenk- und Ruhezeitregelungen geht es nicht nur um 6 x 24 Stunden, denn auch die Einhaltung der Arbeitszeitregeln ist von Bedeutung. Die EU hat die Schulung des Fahrpersonals hinsichtlich der Arbeitszeitgesetzgebung intensiviert. Darauf hat die Bundesregierung die Sanktionsmöglichkeiten erhöht und für manche Tatbestände die Sanktionen verdoppelt.
Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Oktober 2024, Seite 572 abgedruckt. Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...