27.06.2025© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni 2025, Seite 362
|+| Berufskraftfahrerdelikte: Gefälligkeiten oder Straftaten
Der leider immer wieder vorkommende Betrug mit fingierten Berufskraftfahrerschulungsnachweisen ist kein harmloses Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. In verschiedenen Gerichtsverfahren mussten dies jüngst mehrere Angeklagte erfahren, die teilweise zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden.
Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juni 2025, Seite 362 abgedruckt. Oder:
Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...