Lkw-Fahrverbot an Samstagen: Ferienreiseverordnung 2025
Das Ferienfahrverbot gilt für Lkw mit mehr als 7,5 t zGM sowie für Lkw mit Anhänger, die der geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern dienen. Das Verbot beginnt am 1. Juli und endet am 31. August. In dieser Zeit dürfen die genannten Fahrzeuge an Samstagen auf den in der Ferienreiseverordnung aufgeführten Autobahnstrecken und auf ausgewählten Bundesstraßen von 7 Uhr bis 20 Uhr nicht fahren. Das Verbot gilt nicht für Fahrschul-Lkw.
Für bestimmte Gütertransporte sind Ausnahmen vorgesehen, z.B. für Lebensmittel wie Milcherzeugnisse, frisches Fleisch, frischen Fisch oder leicht verderbliches Obst und Gemüse.
Bei Missachtung des Ferienfahrverbots für Lkw fallen Bußgelder zwischen 25 € und 150 € an; dabei ist die Dauer der unzulässigen Fahrt bedeutsam. Für die Höhe des Bußgeldes ist auch entscheidend, ob das Fahrverbot vom Fahrer oder vom Halter (Anordnung oder Duldung) missachtet wurde.
In den Bundesländern gelten unterschiedliche Ferienzeiten. Auch in anderen europäischen Ländern gibt es in der Ferienzeit Einschränkungen für den Lkw-Verkehr, z.B. in Österreich, Polen, Tschechien, in der Schweiz und in Frankreich.
MR
Hinweis: dies ist eine korrigierte Version des in der FahrSchulPraxis Ausgabe Juli 2025 ursprünglich abgedruckten Artikels