27.08.2025© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August 2025, Seite 451

Fahrlehrer/-in seit 2020?: Jetzt Eignungsnachweise vorbereiten

Wer im Besitz einer im Jahr 2020 erteilten Fahrlehrerlaubnis ist, muss der Fahrerlaubnisbehörde spätestens am 31.12.2025 Eignungsnachweise vorlegen.

 

Rechtsgrundlage ist § 11 Fahrlehrergesetz. Danach müssen Inhaber/-innen einer Fahrlehrerlaubnis alle 5 Jahre, beginnend mit Ablauf des Jahres, in dem die Fahrlehrerlaubnis erteilt wurde, gegenüber der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ihre körperliche Eignung für den Fahrlehrerberuf nachweisen. Somit betrifft die Regelung in diesem Jahr alle Kolleginnen und Kollegen, deren Fahrlehrerlaubnis im Jahr 2020 erteilt wurde.

 

Fristversäumnis = Arbeitslosigkeit
Wird diese Frist versäumt, beginnt die Fahrlehrerlaubnis am 1. Januar 2026 – also quasi über Nacht – zu ruhen, und der Fahrlehrerschein muss bei der Behörde abgegeben werden. Ab diesem Moment ist jegliche Ausbildungstätigkeit, ob Theorieunterricht, praktischer Unterricht, Vorstellung zur Prüfung sowie die Durchführung von Fahreignungs- oder Aufbauseminaren untersagt: Es droht Arbeitslosigkeit.

 

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

  • Ärztliches Zeugnis über die Sehkraft gemäß Anlage 6 FeV (Sehkraft für den Erwerb des Führerscheins der Klasse C1 oder C) sowie
  • hausärztliches Zeugnis über den körperlichen Gesundheitszustand gemäß Anlage 5 FeV.

Beide Unterlagen dürfen bei Vorlage nicht älter als ein Jahr sein.

 

Gültiger Lkw- oder Busführerschein genügt!

Alternativ genügt auch ein Lkw- oder Busführerschein, der über den 31.12.2025 hinaus gültig ist.

Wichtig: Dabei ist ein Erlöschen der C- oder D-Fahrerlaubnis nur wenige Tage nach dem Jahresende belanglos. Es kommt lediglich auf die Gültigkeit am Stichtag an.

 

Drei Gründe, warum man die Arztbesuche nicht zu lange aufschieben sollte

  1. Wer bis kurz vor Jahresende wartet, bekommt vielleicht nicht rechtzeitig einen Termin beim Augenarzt oder beim Hausarzt.
  2. Angesichts der starken Auslastung der Fahrerlaubnisbehörden steht dort kurz vor dem Jahresende vielleicht nicht immer ein Termin zur Verfügung.
  3. Und der vielleicht wichtigste Grund: Würde sich herausstellen, dass die Sehkraft nicht mehr ausreicht, wäre noch genügend Zeit, um zu klären, womit ausreichende Sehkraft wieder erreicht werden kann. Gleiches gilt für andere medizinische Probleme wie zum Beispiel bei zu hohem Blutdruck.

Und wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden?
Auch in diesem Fall ist rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Behörde sehr wichtig. Nur dort kann geklärt werden, ob Ausnahmen von den Bestimmungen des § 11 FahrlG möglich sind.

 

Jochen Klima

 


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