27.08.2026© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August 2026, Seite 460

Geblitzt im Ausland

Urlaubszeit – Reisezeit – Kontrollzeit …Was passiert, wenn ich als deutscher Fahrer im Ausland infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung „geblitzt“ wurde? Welche rechtlichen Möglichkeiten haben andere Länder danach Sanktionen auch in Deutschland durchzusetzen, selbst wenn ich am Tag des Verstoßes dort nicht angehalten und kontrolliert wurde?

 

Mit Beginn der jährlichen Hauptreisezeit freut man sich auf Urlaub. Oft liegt das Ziel in anderen Ländern, der Weg ist weit und die Anreise mit dem Auto lang. Im Straßenverkehr ist es zwingend, immer volle Konzentration zu wahren und sich auf erkennbare Einschränkungen einzustellen, nötigenfalls die Fahrt abzubrechen und eine Pause einzulegen. Doch die Realität spricht manchmal eine andere Sprache: Einen Moment nicht aufgepasst, etwas großzügig mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit umgegangen, und schon, wie aus heiterem Himmel, zuckt plötzlich der Blitz. Nein es ist kein Gewitter, kann sich aber durchaus zu einem solchen ausweiten, wenn der Geschwindigkeitsverstoß deutlich über dem zulässigen Wert liegt. Und dabei kommt es auch darauf an,

  • in welchem Land der Verstoß begangen wurde,
  • innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften und
  • mit welcher Fahrzeugart.

So wie in Deutschland kennen unsere europäischen Nachbarn ebenfalls Staffelungen und Kategorien. Während wir mit Verwarnungstatbeständen, möglichen Bußgeldern und in seltenen Fällen auch mit einer begangenen Straftat agieren, sind in den Nachbarländern zum Beispiel Mandat, Übertretung, Verkehrsstrafen oder gefährdendes Verkehrsdelikt die Begriffe drohender Ahndung.
Beispiel Österreich: Auf dem Weg in den Süden haben Sie das auf der Strecke des Fernpasses außerhalb geschlossener Ortschaften aufgestellte Verkehrszeichen mit der Zahl 50 in der Mitte „großzügig“ ausgelegt und rollen mit 70 km/h dahin. Es ist ja alles frei, kein Gegenverkehr, die Straße breit und kurz vor 20 Uhr am Abend. Was soll jetzt schon passieren?

Kaum zu Ende gedacht, zischt schon der Blitz und das bisher nicht erkannte Messgerät der Tiroler Polizei hat Sie erfasst. Ein im Anschluss zu erwartender Zwangsstopp mit Kontrolle bleibt aus, und Sie setzen Ihre Reise nach Italien frohgemut fort.

 

Das Urlaubs-Souvenir
Doch nach dem Urlaub, Sie denken schon gar nicht mehr an den Blitz vor drei Wochen, finden Sie eine Überraschung im Briefkasten. Es geht um das in Österreich begangene, die Straßenverkehrssicherheit gefährdet habende Verkehrsdelikt.

Nachdem Sie anfingen zu lesen, trifft Sie fast der Schock, stehen doch hier Strafandrohungen bis zu 10.000 € nach dem österreichischen Kraftfahrgesetz (KFG) geschrieben.

Sie lesen weiter und in der Folge dieses mehrseitigen Schreibens wird Ihr Fehlverhalten konkretisiert. Ihnen werden 3 km/h Messtoleranz zugesprochen und der vorwerfbare Wert auf 67 km/h fixiert. Somit waren Sie aber tatsächlich 17 km/h zu schnell.

Zwei Alternativen werden Ihnen angeboten, entweder den beigefügten Anhörbogen vollständig mit den Personalien eines möglichen, anderen Verursachers auszufüllen und binnen 2 Wochen zurückzuschicken, oder binnen spätestens 4 Wochen nach dem Zugang des Schreibens die hierfür als Geldstrafe festgesetzten 45 € auf ein behördliches Konto in Österreich zu überweisen. Sie lesen richtig, kein Verwarnungstatbestand, so wie man ihn bis zu 55 € in Deutschland kennt, sondern eine „Geldstrafe“.

 

Der Vollzug klappt
Österreich und viele andere Länder haben die von Brüssel als Möglichkeit vorgesehene EU-Richtlinie 2015/413/EU national komplett umgesetzt und handeln regelmäßig danach, in dem sie fällige Sanktionen dieser Art auch grenzüberschreitend einfordern. Zahlen Sie nicht und antworten auch nicht auf das Schreiben, weder mit Angabe von Personalien eines möglichen Verursachers noch mit einer möglichen Einspruchsbegründung, dann erhöht sich der Betrag der Forderung stetig und Sie werden bei weiterer Nichtbezahlung als Person und mit dem Fahrzeug im nationalen Fahndungssystem erfasst. Und diese Datenbank kennt keine dreimonatige Verjährungsfrist, sodass Ihnen dieser Vorfall bei möglichen Kontrollen Jahre später noch auf die Füße fallen kann.

Diese Variante der Sanktionsbeitreibung verwendet Deutschland nicht. Wenn eine deutsche Verwaltungsbehörde ebenfalls diese rechtliche Möglichkeit nutzen würde und wegen eines solchen Delikts ein Schreiben ins Ausland verschickte, tritt bei Nichtantwort oder Nichtbezahlung die Verfolgungsverjährung ein und das Verfahren wird eingestellt. Und genau deshalb wird von Deutschland aus nur in den seltensten Fällen überhaupt etwas ins Ausland verschickt und gemessene Fahrzeuge mit nicht deutscher Zulassung bei der Auswertung meist gleich aussortiert.

 

Zurück zum Vorfall aus Österreich
Die maßgebliche Richtlinie RL (EU) 2015/213/ EU hat die signifikante Überschrift

 

[…] zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte.

 

Da wir in Deutschland diese Art der Geschwindigkeitsüberschreitungen als „fahrlässig“ begangenes Kleindelikt behandeln, das durchaus mit einem Verwarnungstatbestand endet, können wir auch diese Richtlinie nicht ohne weiteres anwenden.

Diese Richtlinie ist zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr erlassen worden und ergänzt letztlich den Weg zu dem hochgesteckten Ziel der „Vision ZERO“. Sie erfasst ausschließlich nur die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Delikte der Verhaltensvorschriften und ist daher auch nur anwendbar für folgende Verstöße:

 

a) Geschwindigkeitsübertretung

b) Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

c) Überfahren eines roten Lichtzeichens

d) Trunkenheit im Straßenverkehr

e) Fahren unter Drogeneinfluss

f) Nichttragen eines Schutzhelms

g) unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens

h) rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.

 

Mancher Autofahrer merkt neuerdings nicht einmal, dass er „geblitzt“ wurde, denn bei den neuesten Geräten zur Geschwindigkeitsüberwachung fehlt dieser bekannte Effekt. Sie arbeiten mit Infrarottechnik oder sensiblen Kamerasystemen, die den berühmten „Blitz“ nicht mehr notwendig machen.

Die Länder Österreich, Frankreich, Italien, Polen und neuerdings auch Kroatien setzen derzeit sehr erfolgreich eine noch andere Art der Geschwindigkeitsüberwachung ein, die sogenannte „Section Control“.

Auf einer vorgegebenen Strecke wird die jeweils gefahrene Geschwindigkeit jedes einzelnen Fahrzeugs nicht punktuell erfasst, sondern an mehreren Positionen gemessen und dabei die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet. Hierzu wird bei der Einfahrt in den schon durch mehrere aufgestellte Kameras sichtbaren Bereich das Kennzeichen eines jeden Fahrzeugs erfasst und dieses mit den anschließend punktuellen Messungen bis zum Ende begleitet.

Eine abschließende Kennzeichenerfassung erfolgt am Ende der Strecke. In Italien beispielsweise sind diese Systemeinrichtungen vorrangig auf der Autobahn und an Schilderbrücken angebracht. Errechnet das System dabei einen für diesen Bereich zu hohen Wert, erfolgt die automatische Einleitung eines Verfahrens. Geblitzt wird hierbei ebenfalls nicht.

Deutschland hat dieses System im Bereich Hannover vor einigen Jahren in einem Testverfahren ebenfalls einmal ausprobiert, es dann allerdings wegen Bedenken des Datenschutzes abgeschaltet und somit auch nicht eingeführt.

Rechtlich werden diese Messverfahren von den Ländern auf Strecken begründet, auf denen Unfallschwerpunkte zu erkennen sind oder es regelmäßig zu kritischen Situationen im Straßenverkehr führt. Das Fahrverhalten soll zumindest in diesen Bereichen dauerhaft verändert werden und so der Erziehungseffekt wirken.

Statistische Auswertungen haben zum Beispiel in Österreich ergeben, dass durch die Einführung des Section Control Systems auf einzelnen Strecken ein Rückgang der Unfallzahlen von rund 50 % zu verzeichnen ist, was den weiteren Ausbau durchaus rechtfertigt.

 

Multifunktionsblitzer
Frankreich, Italien und die Niederlande machen derzeit mit einer weiteren „Blitzerneuerung“ von sich reden. Der sogenannte „Multifunktionsblitzer“ ist fast schon ein Alleskönner. Dieser misst nicht nur einen Verstoß gegen das Tempolimit, sondern erkennt durch Komponenten der KI zum Beispiel auch die nicht zulässige Nutzung eines Mobiltelefons beim Fahrer, das Abstandsverhalten oder eine begangene „Rotlichtfahrt". Hier werden somit mehrere Verstöße gleichzeitig registriert, die dann auch tatmehrheitlich in ein eröffnetes Verfahren einfließen und mit einem entsprechenden Sanktionsbetrag belegt werden.

Neuerdings erweitern manche Länder ihre multimedialen Messmethoden sogar mit einem „Lärmblitzer“. Dieser löst aus, wenn eine unmittelbar zuvor durchgeführte Messung einen von der Behörde eingestellten und festgelegten Geräuschpegel eines Fahrzeugs übersteigt. Die rechtlichen Konsequenzen der verfahrensrechtlichen Verfolgung sind ähnlich. So kommt auch hier der Brief nach Deutschland und der zur Zahlung aufgeforderte Betrag sollte möglichst umgehend beglichen werden, um Weiterungen zu vermeiden.

So werden zum Beispiel in einigen Städten Frankreichs, aber auch schon in den ersten Innenstädten Österreichs (Beispiel: Salzburg) nicht nur Fahrgeschwindigkeiten gemessen, sondern auch der durch vorbeifahrende Fahrzeuge entstehende Lärm kontrolliert. Hochsensible Mikrofone erfassen den Geräuschpegel eines jeden vorbeifahrenden Fahrzeugs und ordnen diesen den errechneten Wert zu. Liegt dieser über dem festgelegten Höchstwert, löst die Anlage aus. Die Systeme erkennen somit genau, woher der Lärm stammt, welches Fahrzeug ihn verursacht hat und wie hoch die vorhandene Überschreitung ist.

Frankreich zum Beispiel hat hier einen Wert von 85 dB eingestellt, was nicht einmal so hoch ist. Mancher Autoposer oder Fahrzeugtuner hat hierbei schon seine persönliche Erfahrung gemacht.

Weitere Überwachungsanlagen am Straßenrand finden wir in Europa für die Kontrolle von Zufahrtsberechtigungen, Mautkontrollen, berechtigtes Fahren auf bestimmten Fahrspuren oder auch Überholverbotskontrollen.

 

Noch einmal zurück zu unserer Geschwindigkeitsmessung in Österreich
Obwohl der festgesetzte Betrag sofort bezahlt wurde, bleiben das amtliche Fahrzeugkennzeichen und die Daten des eingetragenen Fahrzeughalters für einen vorgegebenen Zeitraum im System erfasst. Wird ein erneuter, gleichartiger Verstoß registriert, kann die Behörde bei der nächsten Sanktion in dem konkreten Einzelfall durchaus Beharrlichkeit begründen und die vorgesehene Geldstrafe nach oben anheben.

Deutschland hat hier tatsächlich ähnliche Systemmöglichkeiten, was einer der wohl bekanntesten Fälle aus dem Jahr 2025 aus Stuttgart eindrucksvoll zeigt.

Eine 21-jährige Autofahrerin, die zwar in der Stadt am Neckar wohnte, aber ein Fahrzeug benutzte, das noch im benachbarten Ausland zugelassen war, wurde in einem Zeitraum von nur 5 Monaten über 100 mal wegen einer begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt.

Angehalten wurde sie dabei nie und die Verfolgung dieser Verstöße bis hin in das Ausland, so wie es in unserem Musterfall Österreich machte, erfolgte leider nie. Allerdings im System blieben diese Verstöße allesamt registriert und als sie im Februar 2025 von der Polizei bei einem erneuten Verstoß im Stadtgebiet auf frischer Tat persönlich ertappt wurde, fielen ihr all die zuvor begangenen Verstöße wie ein sehr großer Stein auf die Füße.

Es erwartete sie nun eine tatmehrheitlich errechnete Gesamtbußgeldsumme von 11.700 €, ein Punkteeintrag im Fahreignungsregister mit 25, was nach Addition ein sofortiges Fahrverbot von 7 Monaten zur Folge hatte. Die zuständige Behörde der baden-württembergischen Landeshauptstadt vereinbarte mit ihr eine Ratenzahlung, der Führerschein war jedoch per Sofortvollzug weg.

Als fachlich versierte Ausbilder, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, kennen Sie die Herausforderungen im Straßenverkehr und sehen mit der jetzt europaweit fortschreitenden Entwicklung, wie andere Länder durch ihre technische Aufrüstung bei der Verkehrsüberwachung die Sicherheit im Straßenverkehr forcieren. Für manche kritische Örtlichkeiten würden wir uns das auch für Deutschland wünschen.
 

Thomas Fritz

 

 


 

 

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