Thema: Führerscheinausbildung


Ist das Telefonieren während der Fahrausbildung erlaubt? (0046)

Frage: Mein Fahrlehrer telefoniert während des Fahrunterrichts mit dem Handy. Die Fahrschule verteidigt dies mit der Begründung, dies sei zur Organisation der Unterrichte notwendig und von der Polizei akzeptiert.
Wie stehen Sie dazu?

Antwort:
Die Rechtslage ist, dass  ein Fahrlehrer während einer Fahrstunde immer dann telefonieren darf, wenn er aufgrund des schon fortgeschrittenen Ausbildungsstandes seines Schülers,  gerade nicht aktiv in die Führung des Fahrzeugs eingreifen muss.

Darüber hinaus vertreten wir jedoch die Auffassung, dass jeder Fahrschüler während einer Fahrstunde ein Anrecht auf die volle Aufmerksamkeit seines Fahrlehrers hat. Dafür bezahlt er nämlich! Allein schon aus diesem Grund sollte jeder Kunde darauf bestehen, dass sich - auch mit Freisprecheinrichtung geführte - Telefongespräche seines Fahrlehrers in sehr engen Grenzen halten.

 


Wer stellt das Ausbildungsfahrzeug zur Verfügung? (0017)

Frage: Wenn ich den Führerschein Klasse BE machen möchte, muss dann die Fahrschule den Anhänger zur Verfügung stellen?
Oder muss ich den Anhänger, falls die Fahrschule keinen hat, einen mitbringen?

Antwort: Eine Fahrschule muss für die Klassen, die sie ausbildet, die Ausbildungsfahrzeuge zur Verfügung haben. Das heißt, dass eine Fahrschule, die BE ausbildet, auch den Anhänger stellt.
Selbstverständlich kann, wenn der Fahrschüler einen eigenen Anhänger besitzt, auch dieser verwendet werden, wenn zuvor die Versicherung schriftlich dem Einsatz als Ausbildungsfahrzeug zugestimmt hat.