Thema: Führerscheinklassen


Ausführliche Informationen zu den Führerscheinklassen

finden Sie auf unserer Homepage hier ...


Die Führerscheinklassen "alt" und "neu" (Anlage 3 FeV)

Mehr dazu finden Sie auf unserer Homepage hier ...

 


Darf ich nach Umtausch der Klasse 3 einen 12 t-Lkw fahren? (0054)

Frage: Beim Umtausch meines alten Klasse 3-Führerscheins bekam ich neben den Lkw-Klassen C1 und C1E auch die Klasse CE mit folgender Kodierung:  79 (C1E > 12.000 kg;  L ≤ 3).
Darf ich damit einen 12 t-Lkw fahren?

Antwort: Beim Umtausch der früheren Fahrerlaubnis der Klasse 3 werden u.a. die folgenden Klassen zugeteilt:
C1, C1E und auf Antrag auch CE mit der Kodierung 79 (C1E > 12.000 kg; L ≤ 3)

  • Mit der Klasse C1 dürfen Lkw mit einer z.Gm. von bis zu 7.500 kg gefahren werden.
  • Mit der Klasse C1E darf hinter einem Zugfahrzeug der Klasse C1 (zGM max. 7.500 kg) ein ein- oder mehrachsiger Anhänger mitgeführt werden. Die zGM des gesamten Zuges darf dabei nicht größer als 12.000 kg sein.
  • Mit der Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg; L ≤ 3) wird ein "altes Recht" aus dem Besitz der früheren Klasse 3 dokumentiert: Mit dieser Klasse darf man hinter einem Zugfahrzeug der Klasse C1 (z.Gm. max. 7.500 kg) einen Einachs- oder Tandemachsanhänger mitführen. In diesem Fall darf die z.Gm. des gesamten Zuges (nicht des Zugfahrzeugs!) auch größer als 12.000 kg sein (C1E > 12.000 kg). Die Formulierung "L ≤ 3" steht dabei für die Zahl der Achsen des Zuges (max. 3 Achsen).

Wichtig:
Für einen Lkw mit einer zGM von mehr als 7.500 kg wird immer die Lkw-Fahrerlaubnis der Klasse C (= frühere Klasse 2) benötigt.
zGM = zulässige Gesamtmasse


Wie viele Personen dürfen mit dem Pkw-Führerschein befördert werden? (0045)

Frage: Wie viele Personen dürfen mit dem Pkw-Führerschein befördert werden?

Antwort: Mit der Klasse B dürfen Sie Kraftwagen führen, in denen bis zu 9 Personen (1 Fahrer, 8 Mitfahrer) befördert werden dürfen.


Darf man zum Zweck von Probefahrten mit der Klasse C auch Busse fahren? (0042)

Frage: Ich bin Kfz-Mechatroniker für Nutzfahrzeuge und im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C. Darf ich zum Zweck der Probefahrt als Monteur mit Reparaturauftrag auch Omnibusse im öffentlichen Straßenverkehr fahren?

Antwort: Wer im Besitz der Klasse C ist, darf zum Zweck der Überprüfung des technischen Zustands (= Probefahrt in der Werkstatt) Omnibusse ohne Fahrgäste führen, auch ohne den Busführerschein der Klasse D1 (bis 16 Sitzplätze) oder D (mehr als 16 Sitzplätze) zu besitzen.
Dasselbe gilt im Fall des Besitzes der Klasse C1 für Busse (ohne Fahrgäste) mit einer z.Gm. von max. 7.500 kg.
Überführungsfahrten sind jedoch nicht zulässig!


Ist das Fahren von Fahrzeugen der Klasse A1 bei Besitz eines nach dem 01.04.1980 erworbenen Führerscheins der Klasse 3 erlaubt? (0036)

Frage: Über die Motorradführerscheinklasse A1 gibt es auf Ihrer Seite Führerscheinklassen Motorrad folgende Aussage: "Mit dem ‚alten’, vor dem 01.04.1980 erteilten Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden."
Kann man davon ausgehen, dass dieses Datum irgendwann verändert wird und dann auch Führerscheinbesitzer der Klasse 3 mit z. B. einem vor 1990 erteilten Führerschein die Klasse A1 fahren dürfen? Oder ist dieses Datum fest?
Ich bin der Meinung, dass das Stichtagsdatum immer wieder mal aktualisiert wurde, könnte da aber auch falsch liegen.

Antwort: Eine Änderung bezüglich des Stichtags 01.04.1980 ist höchst unwahrscheinlich. Dafür gibt es gute Gründe.

Die Klasse 1b (seit 01.01.1999 A1) wurde am 01.04.1980 eingeführt. Bis zum 31.03.1980 reichte zum Führen von Kleinkrafträdern mit einem Hubraum bis max. 50 ccm und nach oben offener Geschwindigkeit der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 oder Klasse 4 aus. Manche Kleinkrafträder erreichten damals Geschwindigkeiten von über 100 km/h. Eine praktische Ausbildung war ebenso wenig vorgeschrieben wie eine praktische Prüfung.

Die Unfallzahlen waren entsprechend hoch. Um den hohen Blutzoll zu mindern, hat der Gesetzgeber ab 1.4. 1980 die Klasse 1b für Leichtkrafträder mit einem max. Hubraum von 80 ccm und einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h eingeführt. Der Erwerb der Fahrerlaubnis für die neue Klasse setzte neben der theoretischen eine praktischer Ausbildung und Prüfung voraus. Im Laufe der Jahre hat der Gesetzgeber lediglich die technischen Grenzwerte dieser Klasse dem europäischen Recht angepasst.

Das Grundgesetz sieht vor, dass die einem Bürger einmal zuerkannten Rechte in aller Regel durch spätere Rechtsänderungen nicht aberkannt werden dürfen. Deshalb haben Inhaber einer vor dem 01.04.1980 erworbenen Fahrerlaubnis, die zum Führen der "schnellen Mopeds" berechtigte, dieses Recht behalten (heute Klasse A1).


Wann kann ich mit der Ausbildung für die Klasse A1 anfangen? (0012)

Frage: Wie viele Wochen vor meinem 16. Geburtstag kann ich mit dem A1 Führerschein anfangen?

Antwort: Für den Beginn der Ausbildung hat der Gesetzgeber festgelegt, dass man den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis A1 frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters (16 Jahre) stellen kann.*

Die theoretische Prüfung für die Klasse A1 dürfen Sie frühestens 3 Monate und die praktische 1 Monat vor Vollendung des 16. Lebensjahres ablegen.
Für die theoretische Ausbildung sind 12 Doppelstunden zu jeweils 90 Minuten Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff vorgeschrieben.
Sie sollten sich frühzeitig bei der Fahrschule Ihrer Wahl erkundigen, in welchen Zeiträumen dort der theoretische Unterricht, insbesondere im Zusatzstoff, angeboten wird.

* Aktualisiert Februar 2017


Was darf ich mit dem "alten" Führerschein Klasse 4 fahren? (0009)

Frage: Ich habe am 01.07.1980 den Führerschein Klasse "3" gemacht und 2 Jahre vorher am 29.09.1978 den Führerschein Klasse "4".
Berechtigt mich nun insbesondere der Klasse "4" Führerschein zum Fahren eines 125 ccm/11 kW-Leichtmotorrades (heute Klasse A1)?

Antwort: Der vor dem 01.04.1980 erteilte Führerschein der Klasse 4 berechtigte zum Führen von Kleinkrafträdern mit 50 ccm Hubraum aber ohne jede Geschwindigkeitsbeschränkung. Er wurde deshalb dem am 01.04.1980 neu eingeführten Führerschein der Klasse 1b gleichgestellt.

Bei der Einführung der neuen Führerscheinklassen zum 19.01.2013 wurde folgerichtig in der Anlage 3 zur FeV klargestellt, dass beim Umtausch eines alten Führerscheins in eine Scheckkarte auf Grund einer vor dem 01.04.1980 erteilten Klasse 4 die neue Klasse A1 zugeteilt wird.

Ergebnis: Sie dürfen Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und einer maximalen Leistung von 11 kW fahren.

 

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Homepage auf der Seite Motorradfahren mit dem Pkw-Führerschein.


Was darf ich mit dem "alten" Führerschein Klasse 3 fahren? (0008)

Frage: Ich besitze seit 1987 einen Führerschein der Klasse 3 ohne weitere Klassen.
Damals gab es die Regelung mit den 3,5 t noch nicht.
Nun zu meiner Frage. Bis zum EU-Führerschein durfte ich 7,5 t fahren. Zwar ohne Hänger bzw. nur Einachser doch wie schaut das jetzt aus?

Antwort: Mit Ihrem Führerschein Klasse 3 dürfen Sie nach wie vor die gleichen Fahrzeuge bzw. Züge fahren wie bisher.

Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L sowie die Klassen A1 und A mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 (zur Liste der Schlüsselzahlen ...).
Mit diesen Klassen dürfen Sie alle Kraftwagen (außer Omnibusse) bis 7,5 Tonnen zul. Gesamtmasse fahren. Außerdem dürfen Sie jeden Anhänger, gleich wie viel Achsen er hat, mitnehmen, wenn die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 12 Tonnen nicht übersteigen.

Mit der Klasse AM dürfen Sie Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Ist das Kleinkraftrad bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen, darf die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h betragen.

Mit der Klasse L dürfen Sie landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40* km/h Höchstgeschwindigkeit fahren; außerdem Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Die Klassen A1 und A mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.01 berechtigen zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen (z.B. Trikes), aber nicht zum Führen von Krafträdern dieser Klassen. Siehe dazu auch die Informationen zu den Motorradklassen auf unserer Homepage.

Auf Antrag bekommen Sie außerdem noch die Klasse CE mit der Schlüsselnummer 79 (C1E > 12000, L ≤ 3) - (zur Liste der Schlüsselzahlen ...). Damit dürfen Sie auch Züge fahren, bei denen die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger größer als 12 Tonnen ist. Diese Züge dürfen aber nicht mehr als drei Achsen haben, wobei eine Tandemachse (Achsabstand weniger als 1 Meter) als eine Achse gewertet wird.

* Aktualisiert Februar 2017


Kombination mit der Klasse B nicht zulässig? (0007)

Frage: Ich habe den Führerschein Klasse B und darf damit Anhänger fahren, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen (zGM) aus Anhänger und Zugfahrzeug 3,5 t nicht übersteigt.
Wie schlimm ist ein Verstoß gegen diese Regelung? Was passiert mir, wenn ich mit einem Pickup (zGM 2.415 kg) mit Anhänger (zGM 1.200 kg) angehalten werde; die Kombination hat 3.615 kg zGM, also 115 kg mehr als erlaubt?

Antwort: Wenn Sie eine Kombination fahren, die nicht mehr von der Klasse B abgedeckt ist, fahren Sie ohne gültige Fahrerlaubnis.
Das heißt, Sie begehen eine Straftat, für deren Begehen der Gesetzgeber als Höchststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe androht (§ 21 StVG).
Außerdem ist die Versicherung im Falle eines Unfalls berechtigt, bei Ihnen Regress zu nehmen.

Deshalb wäre es sinnvoller, den Führerschein der Klasse BE zu erwerben.


Darf ich mit einem Fiat Ducato und der Führerscheinklasse BE einen bestimmten Anhänger ziehen? (0005)

Frage: Wir besitzen einen Fiat Ducato mit 3.250 kg zulässiger Gesamtmasse (zGM) und einen Anhänger mit 2.000 kg zGM (Tandemachser, auflaufgebremst).

Ist es richtig, dass man diese Kombination mit der Klasse BE fahren kann?

Antwort: Ihre Meinung trifft zu; die Kombination darf mit der Klasse BE gefahren werden.
Ein Kraftwagen mit maximal 3.500 kg zGM darf mit der Klasse B gefahren werden. Wird hinter dem Kraftwagen ein Anhänger mit einer zGM von maximal 750 kg mitgeführt, reicht die Fahrerlaubnis Klasse B auch für die Kombination aus.
Ist die zGM des Anhängers größer als 750 kg und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer als 3.500 kg, wird die Klasse BE benötigt. Dies trifft in Ihrem Beispiel zu.
Dabei ist außerdem zu beachten, dass bei einer nach dem 18.01.2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse BE die zGM des Anhängers nicht größer als 3.500 kg sein darf.


Darf ich mit einem VW Golf und der Führerscheinklasse B einen bestimmten Anhänger ziehen? (0004)

Frage: Ich bin seit kurzem im Besitz des Führerscheins Klasse B und habe eine Frage zum Fahren mit Anhänger.
Ich fahre einen VW Golf mit ca. 1.100 kg Leer- und ca. 1.900 kg zulässiger Gesamtmasse und habe einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.000 kg, den ich aber nur mit ca. 900 kg (= Leergewicht + Ladung) beladen habe.
Darf ich ein solches Gespann mit meinem Führerschein fahren?

Antwort: Die Fahrerlaubnis der Klasse B reicht nur aus, wenn entweder die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als 750 kg ist, oder wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger (Ziffer F.1 in der Zulassungsbescheinigung des Anhängers ) und Zugfahrzeug (Ziffer F.1 in der Zulassungsbescheinigung des Zugfahrzeugs) 3.500 kg nicht übersteigt.

In Ihrem Beispiel reicht die Klasse B nicht aus, da die zulässige Gesamtmasse der Kombination größer als 3.500 kg ist. Für diesen Zug benötigen Sie die Klasse BE.

Für die Frage welche Klasse Sie benötigen, hat es keinerlei Bedeutung, dass Ihr Anhänger ein tatsächliches Gewicht von nur 900 kg hat. Wenn Sie trotzdem fahren würden, wäre dies eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis).


35 kW (48 PS) mit Klasse A beschränkt? (0051)

Frage: Ich habe im Herbst 2012 den Führerschein der Klasse A beschränkt erworben. Ich habe gehört, dass man damit seit dem 19.01.2013 auch alle Motorräder mit einer Leistung von 35 kW (48 PS) fahren darf. Stimmt das?

Antwort: Seit der Neueinteilung der Fahrerlaubnisklassen zum 19.01.2013 dürfen mit der früheren Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt auch Krafträder der neuen Klasse A2 gefahren werden.

Darunter versteht man folgende Krafträder:

  • Motorleistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg

Beispiel: Bei einer leichten Geländemaschine (Leistung 35 kW, Leermasse 120 kg) beträgt das Verhältnis Leistung/Leermasse 35 kW/120 kg = 0,3 kW/kg. Deshalb wird für diese Maschine die Klasse A benötigt. Die Klasse A2 reicht nicht aus!
Würden Sie trotzdem mit dieser Maschine fahren, wäre dies eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis)


Wegfall der 80 km/h-Drosselung bei der Klasse A1? (0052)

Frage: Bisher durfte man mit der Klasse A1 vor dem 18. Geburtstag nur auf 80 km/h gedrosselte Leichtkrafträder 125 ccm, max. 11 kW, fahren. Ich habe gehört, dass diese Vorschrift gestrichen wurde. Stimmt das?

Antwort: Diese Vorschrift wurde am 19.01.2013 ersatzlos gestrichen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Klasse A1 vor oder nach diesem Datum erteilt wurde.


Bei Umtausch des Führerscheins der Klasse B (nach Erweiterung) wurde auch Klasse A eingetragen. Fehler der Behörde? (0053)

Frage: Ich habe meine Fahrerlaubnis der Klasse B am 28. Januar 2013 auf die Klasse C erweitert. Beim Abholen meines neuen Führerscheins habe ich entdeckt, dass jetzt auch die Klasse A eingetragen ist. Darf ich also jetzt auch Motorrad fahren oder hat die Behörde einen Fehler gemacht?

Antwort: Bis zum 18. Januar 2013 durften mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B auch dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) gefahren werden. Seit dem 19.01.2013 gehören diese Fahrzeuge zur Klasse A. Wer aber die Klasse B vor diesem Datum erworben hat, darf natürlich weiterhin Trikes fahren. Beim Umtausch oder einer Neuausstellung des Führerscheins wird dieser Besitzstand mit dem Eintrag der Klasse A und den dazugehörigen Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 dokumentiert. Dies berechtigt aber auf keinen Fall zum Führen von Motorrädern der Klasse A.

Ausführliche Informationen zu den Motorradklassen finden Sie auf unserer Homepage hier ...


Darf mit der Führerscheinklasse L eine Arbeitsmaschine gefahren werden? (0003)

Frage: Ich besitze die Führerscheinklassen B, L und M.
Darf ich eine Arbeitsmaschine, die 4,5 t schwer ist, aber nicht schneller als 20 km/h fährt, führen?

Antwort: Mit dem Führerschein Klasse L dürfen Sie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h fahren; das Gewicht spielt in diesem Fall keine Rolle.


Motorradfahren mit dem Autoführerschein? (0056)

ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage hier...


Lkw fahren mit dem Autoführerschein? (0057)

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Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein (0058)

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