15.11.2010
(1042) Marderbiss
(jlp). Sind von einem Kfz-Kaskoversicherungsvertrag nur die unmittelbaren Schäden eines Marderbisses erfasst, gehören hierzu nur die durch den Biss beschädigten Leitungen. Muss im Zuge der Marderbissreparatur auch eine Platine ausgetauscht werden, so sind diese Kosten von der Versicherung nicht zu ersetzen, wenn dieser Schaden nicht unmittelbar, sondern nur als Folgeschaden entstanden ist.
Amtsgericht Hannover, Az.: 514 C 14439/08