15.05.2013
(2159) PC als Rundfunkempfänger
(jlp). Ein internetfähiger PC ist auch dann ein Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Gebührenrechts, wenn er ausschließlich zu Arbeitszwecken angeschafft und genutzt wird.
Bundesverwaltungsgericht, Az.: 6 B 48/12