15.11.2013

(2209) Führerscheintourismus

(jlp). Die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis kann verweigert werden, wenn nicht nachgewiesen wird, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Erteilung dort seinen Wohnsitz hatte. Eine dokumentierte Aufenthaltsdauer von nur 92 Tagen ist dabei nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend, um einen ausländischen Wohnsitz zu dokumentieren.

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 18.12