15.01.2014
(2221) Umweltzone ist rechtmäßig
(jlp). Die Zulassung der Einfahrt in Umweltzonen nur für bestimmte Fahrzeuge, die einen geringen Schadstoffausstoß aufweisen, ist ebenso rechtmäßig wie das Verbot für schadstoffreiche Fahrzeuge. Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt nicht vor, weil ein einleuchtender Grund für diese Ungleichbehandlung besteht. Denn die vorgenommene Differenzierung zwischen Fahrzeugen mit und solchen ohne Plakette ist geeignet, die Luftqualität zu verbessern. Dies ist ein sachlicher Grund für die Differenzierung.
Oberlandesgericht Hamm, AZ 1 RBs 85/13