15.05.2014
(2238) Stromanbieter haftet für Stromstörung
(jlp). Wird ein neuer Computer nach einer Stromstörung beschädigt oder gar zerstört, muss der Stromanbieter dafür nach dem Produkthaftungsgesetz geradestehen, allerdings erst ab Schäden über 500 EUR. Denn nach dem Produkthaftungsgesetz hat der Geschädigte eine Selbstbeteiligung in dieser Höhe zu leisten. In solchen Fällen ist die Netzbetreiberin als Herstellerin des fehlerhaften Produkts "Elektrizität" anzusehen.
Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 144/13