15.05.2014

(2243) Unklare Verkehrslage

(jlp). Wer bei dichtem Verkehr an einer zum Stehen gekommenen Fahrzeugkolonne vorbeifährt, muss bei erkennbaren Verkehrslücken in Höhe von Kreuzungen und Einmündungen trotz seiner Vorfahrt seine Fahrweise so einrichten, dass er auch vor unvorsichtig aus der Lücke herausfahrenden Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann. Lässt der vorfahrtberechtigte Fahrzeugführer diese Vorsicht nicht walten, trifft ihn bei einem Unfall ebenfalls ein Verschulden.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 12/13